Verfahrensmechaniker:in in der Steine- und Erdenindustrie - Prüfungsinformationen
- Wann findet die Prüfung zum Verfahrensmechaniker in der Steine- und Erdenindustrie statt?
- Wie sieht die Zwischenprüfung zum Verfahrensmechaniker in der Steine- und Erdenindustrie aus?
- Wie sieht die Abschlussprüfung zum Verfahrensmechaniker in der Steine- und Erdenindustrie aus?
- Wie läuft die praktische Abschlussprüfung zum Verfahrensmechaniker in der Steine- und Erdenindustrie ab?
- Wann gilt die Prüfung zum Verfahrensmechaniker in der Steine- und Erdenindustrie als bestanden?
Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis gibt es unter Infos und Formulare.
Wann findet die Prüfung zum Verfahrensmechaniker in der Steine- und Erdenindustrie statt?
Die Übersicht der Prüfungstermine zur Zwischen- und Abschlussprüfung finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.
Wie sieht die Zwischenprüfung zum Verfahrensmechaniker in der Steine- und Erdenindustrie aus?
Die Zwischenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling in höchstens vier Stunden ein Prüfungsstück anfertigen und in insgesamt höchstens zwei Stunden zwei Arbeitsproben durchführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
1. als Prüfungsstück:
- Anfertigen einer mechanischen Baugruppe durch manuelles und maschinelles Spanen, Kaltumformen und Fügen einschließlich Erstellen eines Arbeitsplanes sowie eines Prüfprotokolls
2. als Arbeitsproben:
- a) Herstellen einer mechanischen Verbindung
- b) Aufbau einer steuerungstechnischen Baugruppe und Funktionsprüfung
Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüfling in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, aus folgenden Gebieten schriftlich lösen:
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz sowie rationelle Energieverwendung,
- Lesen, Anwenden und Erstellen technischer Unterlagen,
- berufsbezogene Berechnungen,
- Vorkommen, Eigenschaften und Verwendung von Rohstoffen,
- Verfahren der Gewinnung, Aufbereitung und Weiterverarbeitung von Rohstoffen,
- Maschinen und Anlagen zur Gewinnung, Aufbereitung und Weiterverarbeitung von Rohstoffen,
- Grundlagen der Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
Wie sieht die Abschlussprüfung zum Verfahrensmechaniker in der Steine- und Erdenindustrie aus?
Prüfungsgebiete schriftlich |
Prüfungszeit
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Technologie
Fachrichtung Baustoffe
Arbeitssicherheit, Umweltschutz sowie rationelle Energieverwendung, Einteilung, Eigenschaften und Verwendung von Zement, Kalk/Dolomit und Gips, Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Prozessleittechnik für den Betrieb von Produktionsanlagen für Baustoffe, Aufbau und Wirkungsweise von Maschinen und Anlagen der Baustoffproduktion, Prüftechniken und Analyseverfahren von Zement, Kalk/Dolomit und Gips, Abfüllen, Verladen, Wiegen und Versandvorbereiten
Fachrichtung Transportbeton
Arbeitssicherheit, Umweltschutz sowie rationelle Energieverwendung, Einteilung, Eigenschaften und Verwendung von Transportbeton und Werkfrischmörtel, Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Prozessleittechnik für den Betrieb von Mischanlagen, Aufbau und Wirkungsweise von Mischanlagen, Prüftechniken und Analyseverfahren von Frischbeton und Werkfrischmörtel, Disponieren von Ausgangsstoffen und Lieferungen;
Fachrichtung Gipsplatten oder Faserzement
Arbeitssicherheit, Umweltschutz sowie rationelle Energieverwendung, Einteilung, Eigenschaften und Verwendung von Gipsplatten und Faserzement, Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Prozessleittechnik für den Betrieb von Produktionsanlagen für Gipsplatten und Faserzement, Verfahrenstechnik und Stoffumwandlungen bei der Herstellung von Gipsplatten und Faserzement, Aufbau und Wirkungsweise von Maschinen und Anlagen für die Gipsplatten- und Faserzementproduktion, Prüftechniken und Analyseverfahren von Gipsplatten und Faserzementprodukten, Verladen, Wiegen und Versandvorbereiten;
Fachrichtung Kalksandsteine oder Porenbeton
Arbeitssicherheit, Umweltschutz sowie rationelle Energieverwendung, Einteilung, Eigenschaften und Verwendung von Kalksandsteinen und Porenbeton, Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Prozessleittechnik für den Betrieb von Produktionsanlagen für Kalksandsteine und Porenbeton, Verfahrenstechnik und Stoffumwandlungen bei der Herstellung von Kalksandsteinen und Porenbeton, Aufbau und Wirkungsweise von Maschinen und Anlagen für die Kalksandstein- und Porenbetonproduktion, Prüftechniken und Analyseverfahren von Kalksandsteinen und Porenbeton, Verladen und Versandvorbereiten,
Fachrichtung vorgefertigte Betonerzeugnisse
Arbeitssicherheit, Umweltschutz sowie rationelle Energieverwendung, Einteilung, Eigenschaften und Verwendung von vorgefertigten Betonerzeugnissen, Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Prozessleittechnik für den Betrieb von Produktionsanlagen zur Herstellung von vorgefertigten Betonerzeugnissen, Aufbau und Wirkungsweise von Maschinen und Anlagen zur Produktion von vorgefertigten Betonerzeugnissen, Prüftechniken und Analyseverfahren bei der Herstellung vorgefertigter Betonerzeugnisse, Lagern, Versandvorbereiten und Verladen;
Fachrichtung Asphalttechnik
Arbeitssicherheit, Umweltschutz sowie rationelle Energieverwendung, Einteilung und Eigenschaften von Guss- und Walzasphalt, Disponieren von Mischungen, Materialfluss und Materialtransporten, Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Prozessleittechnik für den Betrieb von Produktionsanlagen zur Herstellung von Asphalt, Aufbau und Wirkungsweise von Maschinen und Anlagen zur Produktion von Guss- und Walzasphalt, Prüftechniken und Analyseverfahren bei der Herstellung von Guss- und Walzasphalt, Qualitätssicherung bei der Herstellung von Asphalt;
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120 Minuten
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Arbeitsplanung
Handhaben von Skizzen und technischen Zeichnungen, Tabellen, Statistiken, Diagrammen, Montage-, Schalt- und Arbeitsplänen, Materialfluss und Funktionsablaufplänen sowie von Betriebsablaufplänen, Interpretation technischer Daten, anwendungsbezogene Datenverarbeitung;
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90 Minuten
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Technische Mathematik
Ermitteln von Mischungen und Dosierungen, Rechnen mit physikalischen und technischen Größen, Ermitteln und Auswerten von Produktionsdaten;
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90 Minuten
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Wirtschafts- und Sozialkunde
allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt.
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60 Minuten
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Wie läuft die praktische Abschlussprüfung zum Verfahrensmechaniker in der Steine- und Erdenindustrie ab?
Der Prüfling soll in der praktischen Prüfung unter Beachtung fachrichtungsspezifischer Besonderheiten in insgesamt höchstens sechs Stunden ein Prüfungsstück anfertigen und in insgesamt höchstens vier Stunden vier Arbeitsproben durchführen.
Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
1. als Prüfungsstück:
- Herstellen einer Baugruppe mit elektropneumatischen oder elektrohydraulischen und elektrotechnischen Steuerungselementen einschließlich Funktionsprüfung oder Herstellen eines fachrichtungsspezifischen Produktes nach Vorgabe;
2. als Arbeitsproben:
- Einstellen oder Inbetriebnehmen einer automatisierten oder teilautomatischen Fertigungsanlage oder eines Anlagenteils,
- Instandsetzen einer mechanischen Baugruppe,
- Probenehmen, Prüfen und Analysieren einschließlich Dokumentieren,
- Fehlersuche.
Dabei sollen das Prüfungsstück mit 40 vom Hundert und die Arbeitsproben zusammen mit 60 vom Hundert gewichtet werden.
Zeitraum praktische Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Materialbereitstellungslisten
Die aktuellen Materialbereitstellungslisten erhalten Sie geordnet unter der jeweiligen Berufsgruppe.
Eine Hilfsmittelliste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 142 KB) für die schriftliche Prüfung finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Eine Hilfsmittelliste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 142 KB) für die schriftliche Prüfung finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Wann gilt die Prüfung zum Verfahrensmechaniker in der Steine- und Erdenindustrie als bestanden?
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der Fertigkeits- und Kenntnisprüfung sowie innerhalb der Kenntnisprüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfbereiche sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
Innerhalb der Kenntnisprüfung hat das Prüfungsfach Technologie gegenüber jedem der übrigen Prüfungsfächer das doppelte Gewicht.