kaufmännische Abschlussprüfung

Personaldienstleistungskaufmann / Personaldienstleistungskauffrau - Prüfungsinformationen

Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis usw. gibt es unter Infos und Formulare.

Wann findet die Prüfung zum Personaldienstleistungskaufmann statt?

Die Übersicht der Prüfungstermine zur Zwischen- und Abschlussprüfung finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.

Wie sieht die Zwischenprüfung zum Personaldienstleistungskaufmann aus?

Die Zwischenprüfung soll zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres im Prüfungsbereich Personaldienstleistungsmarkt und Personalsachbearbeitung statt finden.
Für den Prüfungsbereich Personaldienstleistungsmarkt und Personalsachbearbeitung bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • a) Personaldienstleistungen darstellen und unterscheiden,
  • b) den Personalbeschaffungsmarkt nutzen,
  • c) personalwirtschaftliche Vorgänge bearbeiten
kann;
Der Prüfling soll die Aufgabe schriftliche bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.

Wie sieht die Abschlussprüfung zum Personaldienstleistungskaufmann aus?

Prüfungsbereiche Prüfungszeit/Gewichtung
Personalwirtschaftliche Prozesse
1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • a) Personal gewinnen, auswählen und einsetzen,
  • b) Personalsachbearbeitung durchführen,
  • c) rechtliche Vorschriften anwenden und
  • d) Gesundheitsschutz bei der Arbeit und den Umweltschutz berücksichtigen
kann;
90 Minuten

30 Prozent
Auftragsgewinnung, -bearbeitung und -steuerung
Der Prüfling soll nachweisen, dass er mit Auftragsgewinnung, -bearbeitung und -steuerung zusammenhängende Prozesse gestalten und analysieren kann;
Hierfür sind aus folgenden Tätigkeiten mindestens zwei auszuwählen:
  • a) Aufträge gewinnen und auswählen,
  • b) auftragsspezifische Arbeitsplatz- und Gefährdungsanalysen durchführen und die Einhaltung der Arbeitssicherheit veranlassen,
  • c) Personalbedarf analysieren,
  • d) Angebote entwickeln und kalkulieren,
  • e) Verträge abschließen,
  • f) Kosten erfassen und Leistungsabrechnungen er[1]stellen,
  • g) Statistiken und Berichte für das Controlling an[1]fertigen und auswerten und
  • h) qualitätssichernd bei den Abläufen vorgehen;
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe schriftlich bearbeiten und hierüber ein fallbezogenes Fachgespräch führen, in dem das Vorgehen und die Entscheidungen im Gesamtprozess begründet sowie mögliche Alternativen dargestellt und erläutert werden.
schriftlich 120 Minuten
75 Prozent

Fachgespräch max.
10 Minuten

25 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling soll nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.
60 Minuten
10 Prozent

Wie läuft die mündliche Prüfung zum Personaldienstleistungskaufmann ab?

Für den Prüfungsbereich Personal- und Kundenberatung bestehen folgende Vorgaben:
1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • a) adressatengerecht und kundenorientiert kommunizieren,
  • b) Konfliktsituationen bewältigen,
  • c) berufsfeldspezifische Informationen einbeziehen,
  • d) Personal beraten, betreuen und entwickeln oder Kunden beraten und betreuen
kann;
2. für die Aufgabenstellung durch den Prüfungsausschuss ist aus folgenden Tätigkeiten eine auszuwählen:
  • a) Bewerberrekrutierung,
  • b) Arbeitsvermittlung,
  • c) Kundenberatung,
  • d) Einsatzvorbereitung,
  • e) Personalführung und -betreuung;
andere Tätigkeiten können gewählt werden, wenn sie in gleicher Breite und Tiefe die in Nummer 1 genannten Nachweise ermöglichen;
Der Prüfling soll ein fallbezogenes Fachgespräch durchführen. Die Prüfungszeit für das fallbezogene Fachgespräch beträgt höchstens 20 Minuten, die Vorbereitungszeit für den Prüfling höchstens 15 Minuten.
Zeitraum mündliche Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar

Wann gilt die Prüfung zum Personaldienstleistungskaufmann als bestanden?

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
  • 1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
  • 2. in mindestens drei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
  • 3. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“
bewertet worden sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2 : 1 zu gewichten.