Musikfachhändler:in - Prüfungsinformationen

Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis usw. gibt es unter Infos und Formulare.

Wann findet die Prüfung zum Musikfachhändler statt?

Die Übersicht der Prüfungstermine finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.

Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 1 zum Musikfachhändler aus?

Teil 1 der Abschlussprüfung soll am Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Prüfungsbereiche schriftlich
Prüfungszeit/
Gewichtung
Warenwirtschaft und Rechnungswesen

Für den Prüfungsbereich Warenwirtschaft und Rechnungswesen bestehen folgende Vorgaben:

Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • a) Waren annehmen und lagern,
  • b) Warenbestände erfassen und kontrollieren,
  • c) Aufgaben der Steuerung und Kontrolle der Warenbewegungen durchführen sowie
  • d) verkaufsbezogene Rechenvorgänge bearbeiten und Kalkulationen durchführen
kann.
60 Minuten

10 Prozent
Musikkundlicher Beratungshintergrund

Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • a) Produkte und Dienstleistungen im Musikfachhandel unterscheiden,
  • b) den Musikmarkt einschätzen,
  • c) Epochen der Musikgeschichte einordnen,
  • d) Musikgattungen und -formen, insbesondere Musikrichtungen der klassischen und populären Musik, unterscheiden sowie
  • e) Vorschriften des Urheber-, Leistungsschutz- und Verwertungsrechts berücksichtigen
kann.
90 Minuten

30 Prozent

Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 2 zum Musikfachhändler aus?

Teil 2 der Abschlussprüfung soll am Ende der Berufsausbildung stattfinden.
Prüfungsbereiche schriftlich
Prüfungszeit/
Gewichtung
Geschäftsprozesse im Musikhandel

1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • a) Zusammenhänge der Prozesskette vom Einkauf bis zum Verkauf darstellen,
  • b) Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle einsetzen sowie
  • c) Geschäftsprozesse bearbeiten
kann;

2. für den Nachweis nach Nummer 1 ist aus folgenden Gebieten mindestens eines auszuwählen:
  • a) Verkauf,
  • b) Marketing,
  • c) Warenbeschaffung sowie
  • d)Serviceleistungen.
90 Minuten

20 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling soll nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.
60 Minuten
10 Prozent

Wie sieht die mündliche Prüfung zum Musikfachhändler aus?

Für den Prüfungsbereich Kundenberatung bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • a) kunden- und serviceorientiert kommunizieren und handeln,
  • b) fachbezogene Waren erklären sowie bedarfsorientiert beschaffen, anbieten und verkaufen sowie
  • c) kulturelle Zusammenhänge, Geschichte und Marktbedeutung der fachbezogenen Waren im Kundengespräch berücksichtigen
kann.
Der Prüfling soll ein fallbezogenes Fachgespräch durchführen und soll aus zwei ihm vom Prüfungsausschuss zur Wahl gestellten Aufgaben eine auswählen, die Grundlage für die Kundenberatung ist. Den Aufgabenstellungen ist die gewählte Wahlqualifikationseinheit zugrunde zu legen. Die Prüfungszeit für das fallbezogene Fachgespräch beträgt höchstens 30 Minuten, die Vorbereitungszeit für den Prüfling höchstens 15 Minuten.
Zeitraum mündliche Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni/Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar

Wann gilt die Prüfung zum Musikfachhändler als bestanden?

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  3. im Prüfungsbereich Kundenberatung mit mindestens „ausreichend“,
  4. in mindestens einem der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“ und
  5. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Geschäftsprozesse im Musikhandel“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
  1. der Prüfungsbereich schlechter als „ausreichend“ bewertet worden ist und
  2. die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.