technische Ausbildungsprüfungen
Maurer/Maurerin - Prüfungsinformationen
Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis gibt es unter Infos und Formulare.
Wann findet die Prüfung zum Maurer statt?
Die Übersicht der Prüfungstermine zur Zwischen- und Abschlussprüfung finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.
Wie sieht die Zwischenprüfung zum Maurer aus?
Die Zwischenprüfung (hier Stufenabschlussprüfung genannt) nach dem 2. Lehrjahr ist identisch mit der Abschlussprüfung der Hochbaufacharbeiter.
Wie sieht die Abschlussprüfung zum Maurer aus?
| Prüfungsgebiete schriftlich |
Prüfungsdauer/
Gewichtung
|
|
Baukörper aus Steinen
|
150 Minuten
40 Prozent
|
|
Baukörper im Hochbau
|
150 Minuten
40 Prozent
|
|
Wirtschafts- und Sozialkunde
allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt
|
60 Minuten
20 Prozent
|
Wie läuft die praktische Abschlussprüfung zum Maurer ab?
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens acht Stunden eine praktische Aufgabe ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er den Arbeitsablauf selbständig planen, Arbeitszusammenhänge erkennen, das Arbeitsergebnis kontrollieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und zum Umweltschutz ergreifen kann. Für die praktische Aufgabe kommen insbesondere in Betracht:
- Herstellen eines Mauerwerkskörpers mit Anschlägen und mit Öffnungen oder Nischen einschließlich einer Überdeckung als Bogen sowie mit Pfeiler oder Vorlage mit Ausfachungen im Zierverband,
- Herstellen eines zweischaligen Mauerwerks mit Luftschicht und Wärmedämmung oder
- Herstellen einer Schalung einschließlich der Bewehrung für einen Balken oder eine Stütze in Verbindung mit einem Mauerwerkskörper.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Wann gilt die Prüfung zum Maurer als bestanden?
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung in mindestens zwei Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Wird die Leistung in einem der Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Bereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.