Hochbaufacharbeiter:in - Prüfungsinformationen
Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis finden Sie unter Infos und Formulare.
Wann findet die Prüfung zum Hochbaufacharbeiter statt?
Die Übersicht der Prüfungstermine finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.
Wie sieht die Zwischenprüfung zum Hochbaufacharbeiter aus?
Der Prüfling soll in insgesamt höchstens sechs Stunden eine praktische Aufgabe ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsschritte planen, Baustoffe und Werkzeuge festlegen, den Arbeitsplatz sichern, den Gesundheitsschutz beachten und die Ausführung der Aufgabe mündlich oder schriftlich begründen kann.
Für die praktische Aufgabe kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:
- Herstellen von einlagigem Wandputz,
- Herstellen eines Mauerwerkskörpers bis 24 Zentimeter Wandstärke mit rechtwinklig einbindender Wand,
- Herstellen einer Brettschalung für ein rechteckiges Stahlbetonteil als Fundament oder Stütze einschließlich Abstützung und Sicherung gegen Verschiebung,
- Herstellen eines im Querschnitt rechteckigen Bewehrungskorbes.
Wie sieht die Abschlussprüfung zum Hochbaufacharbeiter aus?
Prüfungsbereiche schriftlich
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Prüfungszeit /
Gewichtung
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Schwerpunktbezogene Aufgaben
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Schwerpunkt Maurerarbeiten
Es kommen Aufgaben insbesondere aus folgenden Gebieten in Betracht:
Schwerpunkt Beton- und Stahlbetonarbeiten
Es kommen Aufgaben insbesondere aus folgenden Gebieten in Betracht:
Schwerpunkt Feuerungs- und Schornsteinarbeiten
Es kommen Aufgaben insbesondere aus folgenden Gebieten in Betracht:
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100 Minuten
40 Prozent
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Bauwerke im Hochbau
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Es kommen Aufgaben insbesondere aus folgenden Gebieten in Betracht:
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100 Minuten
40 Prozent
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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Der Prüfling soll praxisbezogene handlungsorientierte Aufgaben bearbeiten und dabei zeigen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.
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40 Minuten
20 Prozent
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Wie läuft die Praktische Prüfung zum Hochbaufacharbeiter ab?
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens acht Stunden eine praktische Aufgabe ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsschritte selbständig festlegen, das Arbeitsergebnis kontrollieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und zum Umweltschutz ergreifen kann. Für die praktische Aufgabe kommen insbesondere in Betracht:
- Herstellen eines Mauerwerkskörpers aus klein- oder mittelformatigen Steinen in unterschiedlichen Verbandsarten,
- Herstellen eines Mauerwerkskörpers mit Nische oder Öffnung und Überdeckung oder
- Herstellen eines Verblendmauerwerkskörpers in unterschiedlichen Verbandsarten;
- Herstellen von betonierfähiger Schalung für eine rechteckige Ortbetonstütze mit Balkenanschluss und Bewehrung,
- Schalen eines geraden Treppenlaufes mit Podestanschluss oder
- Herstellen von betonierfähiger Schalung für ein Stahlbetonfertigteil mit Bewehrung
- Herstellen eines Mauerwerkskörpers für Feuerungs- oder Abgasanlagen mit Bewegungsfugen und Schauloch,
- Herstellen eines mehrschichtigen Mauerwerkskörpers für Feuerungsanlagen oder
- Herstellen eines Schornsteinschaftausschnittes aus Mauerwerk.
Zeitraum praktische Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Materialbereitstellungslisten
Die aktuellen Materialbereitstellungslisten erhalten Sie geordnet unter der jeweiligen Berufsgruppe.
Wann gilt die Prüfung zum Hochbaufacharbeiter als bestanden?
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung in mindestens zwei Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Wird die Leistung in einem der Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Bereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.