Kaufmann für Tourismus und Freizeit / Kauffrau für Tourismus und Freizeit - Prüfungsinformationen
- Wann findet die Prüfung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit statt?
- Wie sieht die Zwischenprüfung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit aus?
- Wie sieht die Abschlussprüfung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit aus?
- Wie läuft die mündliche Prüfung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit ab?
- Wann gilt die Prüfung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit als bestanden?
Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis usw. gibt es unter Infos und Formulare.
Wann findet die Prüfung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit statt?
Die Übersicht der Prüfungstermine zur Zwischen- und Abschlussprüfung finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.
Wie sieht die Zwischenprüfung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit aus?
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung ist schriftlich in höchstens 180 Minuten durchzuführen. Der Prüfling soll dabei praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus den folgenden Gebieten bearbeiten:
- Leistungserstellung,
- Rechnungswesen,
- Arbeits- und Ablauforganisation,
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
Wie sieht die Abschlussprüfung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit aus?
Prüfungsbereiche schriftlich |
Prüfungszeit/
Gewichtung
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Produkte und Leistungen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben oder Fälle insbesondere aus den Gebieten
bearbeiten und dabei zeigen, dass er unter Berücksichtigung der branchenspezifischen Strukturen wirtschaftliche und organisatorische Zusammenhänge und Problemstellungen analysieren, Betriebsabläufe koordinieren sowie Lösungsmöglichkeiten kunden- und marktorientiert entwickeln und darstellen kann.
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150 Minuten
40 Prozent
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Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben oder Fälle insbesondere aus den Gebieten
bearbeiten und dabei zeigen, dass er Problemstellungen analysieren, Daten ermitteln und zur Entscheidungsvorbereitung auswerten, Lösungsmöglichkeiten entwickeln sowie Kalkulationen durchführen kann.
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90 Minuten
20 Prozent
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Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben oder Fälle bearbeiten und dabei zeigen, dass er wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen sowie die Tourismus- und Freizeitwirtschaft als Wirtschaftsfaktor darstellen und beurteilen kann.
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90 Minuten
20 Prozent
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Wie läuft die mündliche Prüfung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit ab?
Im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch soll der Prüfling eine von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben bearbeiten. Die gewählte Wahlqualifikationseinheit ist Grundlage für die Aufgabenstellung durch den Prüfungsausschuss.
Im Rahmen eines Fachgespräches soll der Prüfling zeigen, dass er kunden- und serviceorientiert kommunizieren und handeln sowie Arbeitsabläufe selbstständig planen, durchführen und kontrollieren kann. Darüber hinaus sind Aspekte der Region zu berücksichtigen. Dem Prüfling ist für die von ihm gewählte Aufgabe eine Vorbereitungszeit von höchstens 15 Minuten zu gewähren. Das Fachgespräch soll die Dauer von 20 Minuten nicht überschreiten. Dieser Prüfungsbereich wird mit 20 Prozent gewichtet.
Zeitraum praktische Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Wann gilt die Prüfung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit als bestanden?
Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis und in mindestens zwei der schriftlichen Prüfungsbereiche sowie im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch mindestens ausreichende Prüfungsleistungen erbracht werden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Sind die Prüfungsleistungen in bis zu zwei schriftlichen Prüfungsbereichen mit „mangelhaft“ und in den übrigen schriftlichen Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft“ bewerteten Prüfungsbereiche die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.