Kaufmann / Kauffrau für IT-Systemmanagement - Prüfungsinformationen
- Wann findet die Prüfung zum Kaufmann für IT-Systemmanagement statt?
- Wie sieht Teil 1 der Abschlussprüfung zum Kaufmann für IT-Systemmanagement aus?
- Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 2 zum Kaufmann für IT-Systemmanagement aus?
- Wie läuft die mündliche Prüfung zum Kaufmann für IT-Systemmanagement ab?
- Anträge und Formulare für die betriebliche Projektarbeit
- Wann gilt die Prüfung zum Kaufmann für IT-Systemmanagement als bestanden?
Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis usw. gibt es unter Infos und Formulare.
Wann findet die Prüfung zum Kaufmann für IT-Systemmanagement statt?
Die Übersicht der Prüfungstermine finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.
Wie sieht Teil 1 der Abschlussprüfung zum Kaufmann für IT-Systemmanagement aus?
Teil 1 der Abschlussprüfung findet im Prüfungsbereich Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes statt.
In diesem Prüfungsbereich hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
In diesem Prüfungsbereich hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- Kundenbedarfe zielgruppengerecht zu ermitteln,
- Hard- und Software auszuwählen und ihre Beschaffung einzuleiten
- einen IT-Arbeitsplatz zu konfigurieren und zu testen und dabei die Bestimmungen und die betrieblichen Vorgaben zum Datenschutz, zur IT-Sicherheit und zur Qualitätssicherung einzuhalten,
- Kunden und Kundinnen in die Nutzung des Arbeitsplatzes einzuweisen und
- die Leistungserbringung zu kontrollieren und zu protokollieren.
Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten. Dieser Prüfungsbereich wird mit 20 Prozent gewichtet.
Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 2 zum Kaufmann für IT-Systemmanagement aus?
Prüfungsbereiche schriftlich |
Prüfungszeit
/
Gewichtung
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Einführen einer IT-Systemlösung
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
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90 Minuten
10 Prozent
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Kaufmännische Unterstützungsprozesse
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
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90 Minuten
10 Prozent
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Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.
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60 Minuten
10 Prozent
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Wie läuft die mündliche Prüfung zum Kaufmann für IT-Systemmanagement ab?
Im Prüfungsbereich Abwicklung eines Kundenauftrages besteht die Prüfung aus zwei Teilen.
Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- Kunden und Kundinnen auftragsbezogen zu beraten und zu begleiten,
- kundenspezifische Anforderungen zu analysieren,
- eine Projektplanung durchzuführen,
- eine wirtschaftliche Betrachtung des Projektes vorzunehmen,
- IT-Systemlösungen auszuwählen, einzukaufen oder anzupassen,
- die Umsetzung der IT-Systemlösungen zu koordinieren und die Einführung zu begleiten und
- den Projektabschluss durchzuführen.
Der Prüfling hat eine betriebliche Projektarbeit durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren. Vor der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit hat er dem Prüfungsausschuss eine Projektbeschreibung zur Genehmigung vorzulegen. In der Projektbeschreibung hat er die Ausgangssituation und das Projektziel zu beschreiben und eine Zeitplanung aufzustellen. Die Prüfungszeit beträgt für die betriebliche Projektarbeit und für die Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen höchstens 40 Stunden.
Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- die Arbeitsergebnisse adressatengerecht zu präsentieren und
- seine Vorgehensweise bei der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit zu begründen. Der Prüfling hat die betriebliche Projektarbeit zu präsentieren.
Nach der Präsentation wird mit ihm ein Fachgespräch über die betriebliche Projektarbeit und die präsentierten Arbeitsergebnisse geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten:
- die Bewertung für den ersten Teil mit 50 Prozent und
- die Bewertung für den zweiten Teil mit 50 Prozent.
Im Gesamtergebnis wird dieser Prüfungsbereich mit 50 Prozent gewichtet.
Anträge und Formulare für die betriebliche Projektarbeit
Die Anträge und Dokumentationen der betrieblichen Projektarbeit werden ab sofort über das „Azubi-Infocenter“ eingereicht.
Unter https://azubi.gfi.ihk.de/infocenter finden Sie sämtliche Informationen sowie den Zugangsbereich (Login) zum Azubi-Infocenter.
Ihre Zugangsdaten haben Sie bereits zum Ausbildungsbeginn erhalten und sich bestenfalls bereits im Azubi-Infocenter registriert.
Sollte Ihr Antrag oder Ihre Dokumentation nicht fristgerecht im Azubi Infocenter hochgeladen werden, wird die mündliche Prüfung mit 0 Punkten bewertet!
Weitere Informationen für Auszubildende:
- Merkblatt zur betrieblichen Projektarbeit der Abschlussprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 145 KB)
- IT-Protokoll der durchgeführten Projektarbeit (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 81 KB)
Zeitraum mündliche Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Wann gilt die Prüfung zum Kaufmann für IT-Systemmanagement als bestanden?
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung– wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen. Dem Antrag ist stattzugeben,
1. wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist:
- Einführen einer IT-Systemlösung,
- Kaufmännische Unterstützungsprozesse oder
- Wirtschafts- und Sozialkunde,
2. wenn der benannte Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
3. wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden. Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minuten dauern. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten