Geomatiker:in - Prüfungsinformationen

Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis finden Sie unter Infos und Formulare.

Wann findet die Prüfung zum Geomatiker statt?

Die Übersicht der Prüfungstermine zur Zwischen- und Abschlussprüfung finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.

Wie sieht die Zwischenprüfung zum Geomatiker aus?

Die Zwischenprüfung soll zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Der Prüfling soll zeigen, dass er
  1. naturwissenschaftliche und mathematische Grundlagen der Geoinformationstechnologie anwenden
  2. berufsbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Normen und Standards berücksichtigen
  3. erhobene Daten übertragen, sichern, bereinigen und für weitere Bearbeitungen bereitstellen
  4. Daten bearbeiten, qualifizieren, visualisieren sowie Ergebnisse dokumentieren
kann.
Die Prüfung besteht aus der schriftlichen Bearbeitung einer fallorientierten Aufgabe. Die Prüfungszeit beträgt höchstens 120 Minuten.

Wie sieht die Abschlussprüfung zum Geomatiker aus?

Prüfungsbereiche schriftlich Prüfungszeit / Gewichtung
Geoinformationstechnik
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • a) mit Netzwerken, Geodatenbanken und Geodateninfrastrukturen umgehen,
  • b) mit Metainformationssystemen umgehen,
  • c) die mathematischen und naturwissenschaftlichen Grundlagen der Geoinformationstechnologie anwenden,
  • d) die Normen und Standards bei den Arbeitsprozessen berücksichtigen und
  • e) Vorgaben der Datensicherheit berücksichtigen
kann.
90 Minuten

15 Prozent
Geodatenmanagement
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • a) Geodaten nach unterschiedlichen Methoden erfassen,
  • b) Geodaten qualifizieren,
  • c) grafische Gestaltungsmittel zur Visualisierung von Geodaten einsetzen,
  • d) die mathematischen und naturwissenschaftlichen Grundlagen der Geoinformationstechnologie anwenden,
  • e) Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewerten,
  • f) qualitätssichernde Maßnahmen anwenden und
  • g) Arbeitsprozesse erläutern
kann.
90 Minuten

20 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling soll praxisbezogene handlungsorientierte Aufgaben bearbeiten und dabei zeigen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.
60 Minuten

10 Prozent

Wie läuft die Praktische Prüfung zum Geomatiker ab?

Für den Prüfungsbereich Geodatenprozesse bestehen folgende Vorgaben:
1. Der Prüfling soll im Prüfungsbereich Geodatenprozesse zeigen, dass er
  • a) Geodaten nach unterschiedlichen Methoden erfassen,
  • b) Geodaten verarbeiten und qualifizieren,
  • c) Geodaten zusammenführen und auswerten,
  • d) Geodaten visualisieren und präsentieren,
  • e) die mathematischen und naturwissenschaftlichen Grundlagen der Geoinformationstechnologie anwenden,
  • f) Arbeitsprozesse im Team planen und durchführen,
  • g) Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewerten,
  • h) qualitätssichernde Maßnahmen anwenden und
  • i) Arbeitsprozesse erläutern
kann;
2. Außerdem soll der Prüfling einen betrieblichen Auftrag durchführen, mit prozess- und produktbezogenen Unterlagen dokumentieren und dazu ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen. Das Fachgespräch wird auf der Grundlage der prozess- und produktbezogenen Aufzeichnungen sowie des Ergebnisses des bearbeiteten betrieblichen Auftrags geführt. Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des betrieblichen Auftrags die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen.
3. Die Prüfungszeit für die Durchführung des betrieblichen Auftrags einschließlich Dokumentation beträgt 20 Stunden und für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 30 Minuten.

Für den Prüfungsbereich Geodatenpräsentation bestehen folgende Vorgaben:
1. Der Prüfling soll im Prüfungsbereich Geodatenpräsentation zeigen, dass er
  • a) Geodaten zu Marktprodukten aufbereiten,
  • b) Produktinformationen kundenorientiert erstellen und präsentieren sowie
  • c) rechtliche Vorschriften, Normen und Standards berücksichtigen kann;
2. Außerdem soll der Prüfling dazu ein Prüfungsstück erstellen, dieses mit einer Präsentation vorstellen und ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen. Der Prüfling wählt eine Aufgabe aus drei Alternativen aus.
3. Die Prüfungszeit beträgt für die Erstellung des Prüfungsstückes sieben Stunden, für die Präsentation zehn Minuten und für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 20 Minuten.

Wann gilt die Prüfung zum Geomatiker als bestanden?

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
  1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Prüfungsbereich Geodatenprozesse mit mindestens „ausreichend“,
  3. in mindestens drei der übrigen Prüfungsbereiche mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet worden sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten.