Fachlagerist:in - Prüfungsinformationen

Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis usw. gibt es unter Infos und Formulare.

Wann findet die Prüfung zum Fachlageristen statt?

Die Übersicht der Prüfungstermine zur Zwischen- und Abschlussprüfung finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.

Wie sieht die Zwischenprüfung zum Fachlageristen aus?

Die Zwischenprüfung soll am Ende des ersten Ausbildungsjahres stattfinden.
Der Prüfling soll in höchstens 90 Minuten eine Arbeitsaufgabe durchführen, die mindestens eines der folgenden Gebiete beinhalten soll:
  1. Entladen und Kontrollieren einer Lieferung,
  2. Einlagern von Gütern nach Güterarten.
Dabei soll der Prüfling auch zeigen, dass er Arbeitsmittel auswählen und nach Kontrolle ihrer Funktionsfähigkeit anwenden kann. Darüber hinaus soll er zeigen, dass er den Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie den Umweltschutz berücksichtigen kann.

Wie sieht die Abschlussprüfung zum Fachlageristen aus?

Prüfungsbereiche schriftlich
Prüfungszeit/
Gewichtung
Lagerprozesse
Der Prüfling soll eine praxisbezogene Aufgaben bearbeiten. Dafür kommen insbesondere folgende Prüfungsgebiete in Betracht:
  1. Annahme und Lagerung,
  2. Kommissionierung und Verpackung sowie
  3. Versand.
90 Minuten

40 Prozent
Güterbewegung
Der Prüfling soll eine praxisbezogene Aufgaben bearbeiten. Dafür kommen insbesondere Aufgaben aus den folgenden Prüfungsgebieten in Betracht:
  1. Einsatz von Arbeitsmitteln,
  2. Erfassen von Güterbewegungen,
  3. Lagerorganisation und Arbeitsabläufe.
90 Minuten

40 Prozent
In den Prüfungsbereichen Lagerprozesse und Güterbewegung sind lagerlogistische Abläufe mit verknüpften informationstechnischen, organisatorischen, technologischen und mathematischen Sachverhalten unter Berücksichtigung von Gütereigenschaften und rechtlichen Vorschriften zu bewerten und Lösungswege darzustellen. Dabei soll der Prüfling auch zeigen, dass er den Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie den Umweltschutz berücksichtigen kann.
Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling soll eine praxisbezogene Aufgaben bearbeiten und dabei zeigen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen kann.
60 Minuten

20 Prozent

Wie läuft die praktische Prüfung zum Fachlageristen ab?

Der Prüfling soll im Prüfungsbereich Praktische Arbeitsaufgaben in insgesamt höchstens drei Stunden zwei Aufgaben durchführen. Dabei soll er zeigen, dass er Arbeitsschritte planen, Arbeitsmittel festlegen und Arbeitsergebnisse kontrollieren kann. Darüber hinaus soll er zeigen, dass er die Wirtschaftlichkeit, den Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, den Umweltschutz sowie qualitätssichernde Maßnahmen berücksichtigen kann.
Für die Arbeitsaufgaben kommen insbesondere folgende Prüfungsgebiete in Betracht:
  1. Annahme und Lagerung einschließlich Güterkontrolle,
  2. Erfassen von Güterbewegungen unter Anwendung betrieblicher Informations- und Kommunikationsmittel,
  3. Kommissionierung und Versand.
Zeitraum praktische Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni/Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar

Wann gilt die Prüfung zum Fachlageristen als bestanden?

Die Prüfung ist bestanden, wenn im Prüfungsbereich Praktische Aufgaben sowie im Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfungsbereiche jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. In zwei der schriftlichen Prüfungsbereiche müssen mindestens ausreichende Leistungen erbracht sein, in dem weiteren Prüfungsbereich dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht worden sein.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Die schriftlichen Prüfungsbereiche sind auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung der Ergebnisse für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind die jeweiligen bisherigen Ergebnisse und die entsprechenden Ergebnisse der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.