technische Abschlussprüfungen

Destillateur:in - Prüfungsinformationen

Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis usw. gibt es unter Infos und Formulare.

Wann findet die Prüfung zum Destillateur statt?

Die Übersicht der Prüfungstermine zur Zwischen- und Abschlussprüfung finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.

Wie sieht die Zwischenprüfung zum Destillateur aus?

Die Zwischenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling in insgesamt höchstens drei Stunden vier Arbeitsproben durchführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  1. Wiegen und Messen von Rohstoffen und Halbfabrikaten,
  2. Vorarbeiten und Bedienen von Pumpen und Mischgefäßen sowie Aufguss- und Schichtenfiltern,
  3. Bestimmen gebräuchlicher Fruchtsäfte und Früchte,
  4. Bestimmen des Alkoholgehaltes in extraktfreien Erzeugnissen,
  5. Herstellen von Zuckerlösungen unterschiedlicher Konzentration,
  6. Zusammenstellen einfacher Rezepturen.
Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüfling in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben aus folgenden Gebieten schriftlich lösen:
  1. Aufbau und Arbeitsweise von Pumpen und Mischgefäßen,
  2. Arbeitsprinzip von Wäge- und Messeinrichtungen,
  3. Art, Herkunft und Verarbeitung der nichtalkoholischen Rohstoffe,
  4. Alkoholgewinnung aus stärke- und zuckerhaltigen Rohstoffen,
  5. Lagerung von Drogen, Früchten und Zucker,
  6. Ausführung der Mazeration und Perkolation,
  7. produktbezogene Rechtsvorschriften,
  8. Flächen-, Volumen- und Gewichtsberechnung,
  9. Mischungsberechnung,
  10. Prozentrechnung.
Die schriftlichen Aufgaben sollen sich auch auf praxisbezogene Fälle beziehen.

Wie sieht die Abschlussprüfung zum Destillateur aus?

Prüfungsbereiche schriftlich
Prüfungszeit/
Gewichtung
Zur schriftlichen Prüfung kommen Aufgaben insbesondere aus folgenden Gebieten in Betracht:
Technologie
  • a) Eigenschaften, Qualitätsmerkmale und Verwendung der Rohstoffe und Halbfabrikate,
  • b) Arbeitsweise der technischen Einrichtungen für die Herstellung von Halbfabrikaten und Spirituosen,
  • c) Herstellung von Halbfabrikaten und Spirituosen,
  • d) Klärung und Filtration von Halbfabrikaten und Spirituosen,
  • e) Lagerung von Rohstoffen, Halbfabrikaten und Spirituosen,
  • f) Qualitätsmerkmale handelsüblicher Spirituosen,
  • g) produktbezogene Rechtsvorschriften,
  • Umweltbelastungen und Möglichkeiten ihrer Beseitigung,
  • i) betriebstypische Unfallquellen und Arbeitsschutzmaßnahmen;
120 Minuten
50 Prozent
Technische Mathematik
  • a) Berechnung von Rezepturen einschließlich des Extraktgehaltes und der Kontraktion,
  • b) Aufstärkungs- und Herabsetzungsberechnung,
  • c) Schwundberechnung,
  • d) Gewichts-, Volumen- und Alkoholberechnung anhand vorgegebener Tabellen;
90 Minuten
25 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
Die Fragen sollen sich auch auf praxisbezogene Fälle beziehen.
60 Minuten
25 Prozent

Wie läuft die praktische Prüfung zum Destillateur ab?

Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling in insgesamt höchstens sechs Stunden drei Arbeitsproben durchführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  1. Bestimmen der handelsüblichen Rohstoffe und Halbfabrikate,
  2. Kontrollieren von Rohstoffen, Halbfabrikaten und Spirituosen,
  3. Herstellen von Halbfabrikaten,
  4. Herstellen von Spirituosen,
  5. Klären und Filtrieren der Halbfabrikate und Spirituosen,
  6. Abfüllen von Spirituosen.
Zeitraum praktische Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar

Wann gilt die Prüfung zum Destillateur als bestanden?

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der Fertigkeits- und der Kenntnisprüfung sowie innerhalb der Kenntnisprüfung in Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung von wesentlicher Bedeutung ist. Die schriftliche Prüfung hat gegenüber der mündlichen das doppelte Gewicht.