Neue und modernisierte Ausbildungsberufe

Neuordnung Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik

Zum 1. August 2023 ist die modernisierte Ausbildungsordnung mit der neuen Berufsbezeichnung „Kunststoff- und Kautschuktechnologe/-technologin“ in Kraft getreten.
Ein wesentlicher Punkt der Neuordnung ist neben der neuen Berufsbezeichnung auch die inhaltliche Anpassung, welche durch die Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung und im Hinblick auf das Thema Nachhaltigkeit, das immer mehr an Bedeutung gewonnen hat, erforderlich war.
Das Thema Digitalisierung wird durch die neu angebotenen Zusatzqualifikationen „additive Fertigungsverfahren“ und „Prozessintegration“ abgedeckt, wobei es sich dabei um optionale Ausbildungsinhalte handelt.
Für die Vermittlung der Zusatzqualifikationen wird ein zeitlicher Umfang von jeweils acht Wochen empfohlen. Die Prüfung in der Abschlussprüfung erfolgt durch ein fallbezogenes Fachgespräch.
Bitte teilen Sie uns die Durchführung einer Zusatzqualifikation bis zum 15.02. für die Winterprüfung des aktuellen Jahres und bis zum 15.08. für die Sommerprüfung des Folgejahres mit.
Das Thema Nachhaltigkeit wird durch die Ergänzung der Berufsbildposition 1 („Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von polymeren Werkstoffen sowie von Zuschlag- und Hilfsstoffen“) um die Themen „nachwachsende Rohstoffe“ und „Recycling“ integriert.
Die sieben Fachrichtungen des Ausbildungsberufes bleiben bestehen: