Neuordnung Floristen
Die Ausbildungsordnung des Floristen / der Floristin wurde zuletzt im Jahr 1997 geregelt.
Sowohl Gestaltungstechniken, als auch Dienstleistungsorientierung und Kommunikation haben sich in den vergangenen Jahren beständig weiterentwickelt und zu Anpassungsbedarfen von Ausbildungsinhalten geführt.
Digitalisierung und Nachhaltigkeit haben an Bedeutung gewonnen, ebenso betriebswirtschaftliche Grundkompetenzen.
Eine weitere Neuerung stellt die Einführung der gestreckten Abschlussprüfung dar.
Sowohl Gestaltungstechniken, als auch Dienstleistungsorientierung und Kommunikation haben sich in den vergangenen Jahren beständig weiterentwickelt und zu Anpassungsbedarfen von Ausbildungsinhalten geführt.
Digitalisierung und Nachhaltigkeit haben an Bedeutung gewonnen, ebenso betriebswirtschaftliche Grundkompetenzen.
Eine weitere Neuerung stellt die Einführung der gestreckten Abschlussprüfung dar.
Die neue Ausbildungsordnung tritt am 1. August 2025 in Kraft.
Um Ausbildungsbetrieben einen tieferen Einblick in das modernisierte Berufsbild zu gewähren, wird eine virtuelle Informationsveranstaltung angeboten. Diese wird vom "Fachverband Deutscher Floristen (FDF)" gemeinsam mit der IHK für München und Oberbayern durchgeführt.
Dienstag, 13. Mai 2025, virtuell von 14:00 – 16:00 Uhr: DIHK/FDF gemeinsam mit der IHK für München und Oberbayern
Anmeldelink: Informationsveranstaltung für Ausbildungsbetriebe zur Neuordnung des Ausbildungsberufes Florist/-in
Anmeldelink: Informationsveranstaltung für Ausbildungsbetriebe zur Neuordnung des Ausbildungsberufes Florist/-in