Neuordnung Floristen
Die Ausbildungsordnung des Floristen / der Floristin wurde zuletzt im Jahr 1997 geregelt.
Sowohl Gestaltungstechniken, als auch Dienstleistungsorientierung und Kommunikation haben sich in den vergangenen Jahren beständig weiterentwickelt und zu Anpassungsbedarfen von Ausbildungsinhalten geführt.
Sowohl Gestaltungstechniken, als auch Dienstleistungsorientierung und Kommunikation haben sich in den vergangenen Jahren beständig weiterentwickelt und zu Anpassungsbedarfen von Ausbildungsinhalten geführt.
Digitalisierung und Nachhaltigkeit haben an Bedeutung gewonnen, ebenso betriebswirtschaftliche Grundkompetenzen. Eine weitere Neuerung stellt die Einführung der gestreckten Abschlussprüfung dar.
Die neue Ausbildungsordnung trat am 1. August 2025 in Kraft.