NEUE UND MODERNISIERTE AUSBILDUNGSBERUFE

Neuordnung eisenbahntechnische Verkehrsberufe

Zum 1. August 2022 treten die neuen Ausbildungsverordnungen der eisenbahntechnischen Verkehrsberufe in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung im Berufsbild „Eisenbahner/in im Betriebsdienst“ vom 15. Juli 2004 außer Kraft.
Ein wesentlicher Punkt der Neuordnung ist neben der inhaltlichen Anpassung auch die Umstellung der Prüfungsform. Die bisherige Zwischen- und Abschlussprüfung wird durch eine gestreckte Abschlussprüfung ersetzt.
Eisenbahner / Eisenbahnerinnen im Betriebsdienst werden in den zwei Fachrichtungen ausgebildet: "Fahrweg" und "Lokführer und Transport". Sie werden u. a. im Aufsichts-, Zugabfertigungs- und Rangierdienst eingesetzt. Im örtlichen Betriebsstellendienst bedienen sie Signalanlagen, Weichen und Stellwerkseinrichtungen. Sie leiten den Fahrdienst, stellen Reise- und Güterzüge zusammen und bedienen und führen Kleinlokomotiven und Triebfahrzeuge. Im Reise- und Güterverkehr beraten und bedienen sie Kunden, verkaufen Fahrscheine, geben Zugauskünfte, begleiten Züge, nehmen Güter an und liefern diese aus.
Eisenbahner / Eisenbahnerinnen in der Zugverkehrssteuerung überwachen und leiten den Schienenverkehr von Stellwerken aus und sorgen so für reibungslose und sichere Abläufe in der Personen- und Güterbeförderung auf der Schiene.