Hinweise zur Abschlussprüfung der Kaufleute für Büromanagement

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Büromanagement
Prüfungsbereich
Dauer
Methode
Gewichtung
Teil 1
Mitte der
Ausbildung
Informations-technisches
Büromanagement
120
Min.
Schriftlich, computergestützt
25 %
Teil 2
Am Ende der
Ausbildung
Kundenbeziehungs-prozesse
150
Min.
Schriftlich
30 %
90 Min.
offene Antwortaufgaben
und
60 Min.
gebundene Aufgaben
Fachaufgabe in der
Wahlqualifikation
20
Min.
Fallbezogenes Fachgespräch
35 %
„Klassische Variante“
oder
„Report-Variante“
Wirtschafts- und
Sozialkunde
60
Min.
Schriftlich, gebundene Aufgaben
10 %

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen wie folgt bewertet worden sind:
  • im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens „ausreichend“
  • im Ergebnis von Teil 2 mindestens „ausreichend“
  • in mindestens zwei der Prüfungsbereiche von Teil 2mindestens „ausreichend“
  • in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 „ungenügend“

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Kundenbeziehungsprozesse“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (beide gehören zu Teil 2) durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn der Prüfungsbereich schlechter als „ausreichend“ bewertet worden ist und dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.
Für Teil 1 der Abschlussprüfung ist keine mündliche Ergänzungsprüfung möglich.

Schriftliche Prüfungsfächer

Die Prüfungsaufgaben für die schriftlichen Prüfungen werden zentral auf der Basis eines Prüfungskataloges erstellt, der die Inhalte des Ausbildungsrahmenplanes für die Betriebe und des Rahmenlehrplanes für die Berufsschulen zusammenführt. Die Aufgaben werden von einem zentralen und überregional besetzten Fachausschuss bei der AkA Nürnberg erstellt. Sie sind die Grundlage für eine bundeseinheitliche Prüfung in allen schriftlichen Prüfungsbereichen.
Die Ergebnisfeststellung der Abschlussprüfungen von Teil 1 und Teil 2 erfolgen im Rahmen der Abschlussprüfung Teil 2. Dies bedeutet, dass für Teil 1 zunächst ein vorläufiges Ergebnis ermittelt und dem Prüfling mitgeteilt wird. Die Feststellung des endgültigen Ergebnisses erfolgt erst nach dem Ablegen von Teil 2 der Abschlussprüfung. Es gibt deshalb auch keine mündlichen Ergänzungsprüfungen für die Abschlussprüfung Teil 1 und auch keine Möglichkeit, vor dem Beschluss des Gesamtergebnisses gegen Teil 1 Widerspruch einzulegen.

Schriftlicher Prüfungsbereich Teil 1

Die Prüfung Teil 1 (Prüfungsbereich informationstechnisches Büromanagement) findet in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres statt und bezieht sich auf die Ausbildungsinhalte der ersten 15 Monate. Die Prüflinge sollen darin nachweisen, dass sie in der Lage sind, im Rahmen eines ganzheitlichen Arbeitsauftrages Büro- und Beschaffungsprozesse zu organisieren und kundenorientiert zu bearbeiten.
Dabei sollen sie nachweisen, dass sie unter Anwendung von Textverarbeitungs- und Tabellenkalkulationsprogrammen recherchieren, dokumentieren und kalkulieren können. Die Bearbeitung der Aufgaben soll computergestützt erfolgen.
Die Bearbeitungszeit beträgt 120 Minuten.

Schriftliche Prüfungsbereiche Teil 2

Im Prüfungsbereich Kundenbeziehungsprozesse sollen die Prüflinge nachweisen, dass sie
in der Lage sind, komplexe Arbeitsaufträge handlungsorientiert zu bearbeiten.
Dabei sollen sie zeigen, dass sie
  • Aufträge kundenorientiert abwickeln,
  • personalbezogene Aufgaben wahrnehmen und
  • Instrumente der kaufmännischen Steuerung fallbezogen einsetzen
können.
Die Bearbeitungszeit beträgt 150 Minuten. Davon sind 90 Minuten für offene Antwortmöglichkeiten (Auswertung erfolgt durch regionale Ausschüsse) und 60 Minuten für gebundene Aufgaben (Auswertung erfolgt zentral) vorgesehen.

Wirtschafts- und Sozialkunde (§ 4 Absatz 6 ErprVO)

Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde sollen die Prüflinge nachweisen, dass sie allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen können.
Die Bearbeitungszeit beträgt 60 Minuten.

Mündlicher Prüfungsbereich

Laut Hauptausschussempfehlung Nr. 158 des BiBB soll das Fallbezogene Fachgespräch ausgehend von einer vom Prüfling durchgeführten oder vom Prüfungsausschuss vorgegebenen praxisbezogenen Aufgabe geführt werden. Dabei kann dem Prüfling die Möglichkeit gegeben werden, sich anhand von Unterlagen vorzubereiten und diese während des Gesprächs zu nutzen. Es werden Fachfragen, fachliche Sachverhalte und Vorgehensweisen sowie Probleme und Lösungen erörtert.
Bewertet werden das Verständnis für Hintergründe und Zusammenhänge, das methodisches Vorgehen und Lösungswege sowie kommunikative Fähigkeiten.
Das Fallbezogene Fachgespräch soll nicht als Gesprächssimulation (mündliches Rollenspiel) durchgeführt werden.

Anforderungen im Prüfungsbereich

In der Fachaufgabe in der Wahlqualifikation sollen die Prüflinge nachweisen, dass sie in der Lage sind,
  • berufstypische Aufgabenstellungen zu erfassen,
  • Probleme und Vorgehensweisen zu erörtern sowie
  • Lösungswege zu entwickeln, zu begründen und zu reflektieren,
  • kunden- und serviceorientiert zu handeln,
  • betriebspraktische Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökologischer und rechtlicher Zusammenhänge zu planen, durchzuführen und auszuwerten sowie
  • Kommunikations- und Kooperationsbedingungen zu berücksichtigen.

Weitere Vorgaben der Verordnung

Mit dem Prüfling soll ein Fallbezogenes Fachgespräch geführt werden, für welches die folgenden Vorgaben bestehen:
  • Grundlage für das Fachgespräch ist eine der beiden festgelegten Wahlqualifikationen.
  • Bewertet werden die Leistungen, die der Prüfling im Fallbezogenen Fachgespräch zeigt.
  • Die Prüfungszeit beträgt höchstens 20 Minuten.
  • Das Fachgespräch wird mit einer Darstellung von Aufgabe und Lösungsweg durch den Prüfling eingeleitet.

Mögliche Zugangswege zum Fachgespräch (§ 4 Absatz 3 ErprVO)

Zur Vorbereitung auf das Fallbezogene Fachgespräch stehen zwei Zugangswege zur Verfügung: Die „Report-Variante“ und die „klassische Variante“.
Der Ausbildungsbetrieb teilt (ggf. nach zuvor erfolgter interner Absprache mit dem Prüfling) der IHK mit der Anmeldung zur Prüfung verbindlich mit, welche Variante für den jeweiligen Prüfling gewählt wird. Mit der Anmeldung zum Teil 2 der Abschlussprüfung kann gegenüber der zuständigen Stelle letztmalig eine Vertragsänderung bezüglich der prüfungsrelevanten Wahlqualifikationen mitgeteilt werden. Die Inhalte der angegebenen Wahlqualifikationen müssen tatsächlich während der Ausbildung vermittelt worden sein und sich im betrieblichen Ausbildungsplan widerspiegeln.

„Report-Variante“ (Durchführung betrieblicher Fachaufgaben)

Wird diese Variante gewählt, erstellt der Prüfling für jede der beiden festgelegten Wahlqualifikationen einen höchstens dreiseitigen Report über die Durchführung einer betrieblichen Fachaufgabe. Der Ausbildende (Betrieb) hat zu bestätigen, dass die Fachaufgaben vom Prüfling eigenständig im Betrieb durchgeführt wurden. Die Reporte sind spätestens am Tag der schriftlichen Abschlussprüfung von Teil 2 einzureichen. Die Reporte selbst werden nicht bewertet.
Aus den beiden Reporten wählt der Prüfungsausschuss einen aus. Die darin beschriebene betriebliche Fachaufgabe bildet den Ausgangspunkt für die Entwicklung des Fallbezogenen Fachgesprächs. Der Prüfungsausschuss führt das Fachgespräch für die zugrunde liegende Wahlqualifikation so, dass die Vorgaben (siehe oben) nachgewiesen werden können.
Dem Prüfling wird am Tag der Prüfung mitgeteilt, welche der beiden betrieblichen Fachaufgaben vom Prüfungsausschuss ausgewählt wurde.

„Klassische Variante“ (praxisbezogene Fachaufgaben des Prüfungsausschusses)

Wird diese Variante gewählt, bekommt der Prüfling am Tag der mündlichen Prüfung vom Prüfungsausschuss zwei praxisbezogene Fachaufgaben zur Wahl gestellt. Grundlage für die beiden Fachaufgaben ist eine der beiden festgelegten Wahlqualifikationen. Der Prüfling soll die von ihm gewählte Fachaufgabe bearbeiten und Lösungswege entwickeln. Hierfür ist ihm eine Vorbereitungszeit von 20 Minuten einzuräumen.
Ausgehend von der Fachaufgabe, die der Prüfling gewählt hat, führt der Prüfungsausschuss für die zugrundeliegende Wahlqualifikation das Fallbezogene Fachgespräch so, dass die Vorgaben (siehe oben) nachgewiesen werden können.

Wahlqualifikationen

Eine detaillierte Beschreibung der Wahlqualifikationen finden Sie rechts unter weitere Informationen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 94 KB).