Ausbildung

Häufige Fragen (FAQ)

Wann ist ein Betrieb zur Ausbildung geeignet? (§ 27 BBiG)

  • Wenn der Betrieb nach Art, Umfang und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist.
  • Wenn der Betrieb dafür sorgen kann, dass Fertigkeiten und Kenntnisse, die in der Ausbildungsordnung aufgeführt sind, in vollem Umfang vermittelt werden.
  • Erforderlichenfalls können Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Betriebsstätte erfolgen.
  • Wenn ein verantwortlicher Ausbilder vorhanden ist.

Wer darf ausbilden? (§ 28, 29 und 30 BBiG)

  • Ausbildender
    Azubis einstellen darf nur, wer persönlich geeignet ist. Dies ist nicht der Fall, wenn ein Beschäftigungsverbot gegenüber Kindern und Jugendlichen besteht, oder wiederholt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz oder die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen worden ist.
  • Ausbilder
    Ausbilden darf, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Fachlich geeignet ist, wer die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse sowie die vorgeschriebenen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse besitzt.
    Die beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse besitzt und die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat.

Wann kann eine Berufsausbildung beginnen?

Eine Berufsausbildung kann grundsätzlich jederzeit beginnen. Bei einem Ausbildungsbeginn im laufenden Berufsschuljahr wird der Auszubildende in der Berufsschule nachgemeldet und muss den eventuell versäumten Unterrichtsstoff nachholen.

Wer benötigt die ärztliche Untersuchung? (§ 32 JArbSchG)

Hat ein Azubi zu Beginn der Ausbildung sein 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, so muss er eine ärztliche Untersuchungsbescheinigung gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz vorweisen.
Diese ärztliche Bescheinigung darf nicht älter als 14 Monate sein.
Auch ist eine Nachuntersuchung bei Jugendlichen, die vor Ablauf des ersten Ausbildungsjahres gemacht wurde, vorzulegen.

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit muss nach dem Berufsbildungsgesetz mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.

Kann eine Probezeit verlängert werden?

Ja, die erste Möglichkeit: Wenn bei Vertragsabschluss die viermonatige Probezeit noch nicht ausgeschöpft wurde, kann die Probezeit bis maximal vier Monate verlängert werden. Die zweite Möglichkeit: Sollte der Auszubildende die Ausbildung während der Probezeit um mehr als ein Drittel unterbrochen haben (zum Beispiel wegen Krankheit), kann der Betrieb die Probezeit um die Zeit dieser Unterbrechung verlängern. Die Blockbeschulung zählt nicht als Unterbrechung.

Wie kann während der Probezeit gekündigt werden?

Beide Parteien, der Auszubildende und der Betrieb, können während der Probezeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist (also fristlos) und ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Sollte der Auszubildende noch minderjährig sein, muss der gesetzliche Vertreter schriftlich kündigen beziehungsweise es muss die schriftliche Kündigung an den gesetzlichen Vertreter adressiert werden.

Wie kann der Azubi nach der Probezeit kündigen?

Der Auszubildende kann mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn er seinen Beruf aufgeben oder einen anderen Beruf erlernen will. Will der Auszubildende hingegen den gleichen Beruf bei einem anderen Betrieb weiterlernen, kann er nur fristlos (ohne Kündigungsfrist) und aus einem wichtigen Grund (zum Beispiel ausbildungsfremde Tätigkeiten) kündigen. Der Kündigungsgrund darf nur zwei Wochen zurückliegen. Die Kündigung muss schriftlich und bei minderjährigen Auszubildenden vom gesetzlichen Vertreter erfolgen.

Wie kann der Ausbildungsbetrieb nach der Probezeit kündigen?

Nach der Probezeit kann der Betrieb nur noch fristlos und aus einem wichtigen Grund kündigen. Je länger das Ausbildungsverhältnis bereits besteht, desto schwerwiegender muss der Grund für die Kündigung sein. Zudem sind Kündigungsgründe, die im Leistungs- oder Verhaltensbereich liegen, vorher abzumahnen. Der Kündigungsgrund darf nicht länger als zwei Wochen bekannt sein. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und bei minderjährigen Auszubildenden an den gesetzlichen Vertreter adressiert werden.

Wie kann man die Ausbildung im gegenseitigen Einvernehmen kündigen?

Das Ausbildungsverhältnis kann im beiderseitigem Einvernehmen durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden. Minderjährige Auszubildende bedürfen der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter/-innen.
  • Ein Grund muss in diesem Fall nicht angegeben werden.
  • Ein Aufhebungsvertrag kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist vereinbart werden.
  • Der Aufhebungsvertrag muss schriftlich erfolgen.
  • Eine Ausfertigung ist der IHK einzureichen, und die Berufsschule ist zu informieren.

Kann eine Ausbildung aufgrund schulischer Vorbildung verkürzt werden?

Bei mittlerem Bildungsabschluss kann die Ausbildung um sechs Monate verkürzt werden, bei Fachabitur, Abitur oder bereits abgeschlossener Berufsausbildung um bis zu zwölf Monate. Beide Seiten, sowohl der Betrieb als auch der Auszubildende, müssen mit der Verkürzung einverstanden sein. Eine Verkürzung der Ausbildungszeit kann bereits zu Beginn der Ausbildung im Ausbildungsvertrag vereinbart werden. Sie kann aber auch später vereinbart werden. Das entsprechende Formular zur Verkürzung der Ausbildung finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 482 KB).

Ist eine Ausbildung in Teilzeit möglich?

Grundsätzlich kann auch eine Ausbildung in Teilzeit absolviert werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Wie viel Urlaub steht dem minderjährigen Auszubildenden zu?

Der gesetzliche Mindesturlaub ist für Minderjährige im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt.
Im Gesetz ist der Urlaubsanspruch nach Lebensalter gestaffelt: Ist der Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres unter 16 Jahre alt, beträgt der Anspruch 30 Werktage (Montag bis Samstag) oder 25 Arbeitstage (Montag bis Freitag). Ist er unter 17, beträgt der Anspruch 27 Werktage oder 23 Arbeitstage, wenn er unter 18 ist, beträgt der Anspruch 25 Werktage oder 21 Arbeitstage.

Wie viel Urlaub steht dem volljährigen Auszubildenden zu?

Der gesetzliche Mindesturlaub für Volljährige ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Wer zu Beginn des Kalenderjahres 18 Jahre alt ist, erhält mindestens 24 Werktage oder 20 Arbeitstage Urlaub.

Wie lange darf ein minderjähriger Auszubildender arbeiten?

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz darf die Arbeitszeit von Minderjährigen acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Ausnahmen werden im Jugendarbeitsschutzgesetz aufgeführt.

Wie lange darf ein volljähriger Auszubildender arbeiten?

Hier gilt das Arbeitszeitgesetz. Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Wann finden die Zwischen-/Abschlussprüfungen statt?

Versendet die IHK Prüfungsaufgaben zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung?

Nein, Sie können jedoch alte Prüfungsaufgaben bei verschiedenen Verlagen beziehen. Für die Mehrzahl der gewerblich-technischen Berufe erhalten Sie zum Beispiel bei der Firma Dr.-Ing. P. Christiani GmbH (www.christiani.de) Prüfungsaufgaben für Übungszwecke. Für Berufe in der Druckindustrie können Sie zum Beispiel beim Zentral-Fachausschuss für die Druckindustrie (www.zfamedien.de) Aufgaben beziehen. Für kaufmännische, kaufmännisch-verwandte und gastronomische Berufe erhalten Sie Aufgabensätze abgelaufener Prüfungen beziehungsweise Übungsmaterialien unter anderen vom U-Form-Verlag (www.u-form.de).

Welche Vorgaben sind im Zusammenhang mit der Freistellung vor Prüfungen zu beachten?

Alle Auszubildenden sind, ohne Rücksicht auf ihr Lebensalter, für die Teilnahme an Prüfungen freizustellen (§ 15 BBiG).
Bei Abschlussprüfungen haben alle Auszubildenden ein Recht auf Freistellung für den Tag unmittelbar vor der schriftlichen Prüfung. Dies gilt auch für Wiederholungsprüfungen.

Wie oft kann eine Abschlussprüfung wiederholt werden?

Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden.

Gibt es die Möglichkeit, von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile befreit zu werden (insbesondere Wirtschafts- und Sozialkunde)?

Diese Möglichkeit gibt es bei einer Ausbildung – auch bei einer Zweitausbildung – nicht. Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit nur bei Umschulungsprüfungen mit einer Anrechnungsfrist von zehn Jahren vorgesehen.

Wann endet die Ausbildung für einen Auszubildenden?

Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit (§ 21 Abs. 1 BBiG). Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss (§ 21 Abs. 2 BBiG) beziehungsweise der Zustellung des Prüfungszeugnisses durch die IHK.
Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, allerdings höchstens um ein Jahr. (§ 21 Abs. 3 BBiG)

Ich habe ein Problem in der Ausbildung. An wen kann ich mich wenden?

Die Ausbildungsberater und das Team im Prüfungswesen in der IHK helfen Ihnen gerne weiter.