Berufliche Bildung

Weiterbildungsstipendium

Besonders erfolgreiche Absolventen der Berufsausbildung (nicht älter als 25 Jahre) können im Rahmen der jährlich zur Verfügung gestellten Mittel ohne Rechtsanspruch in das Weiterbildungsstipendium (vormals "Begabtenförderung Berufliche Bildung") aufgenommen werden.
Absolventen, die die Auswahlkriterien erfüllen und bei denen eine begründete Aussicht besteht, dass sie Fördermittel erhalten, werden von der IHK unaufgefordert und automatisch benachrichtigt. Stichtag für das Auswahlverfahren 2025 ist in diesem Jahr bereits am 20.12.2024.
Gefördert werden
  1. die Teilnahme an anspruchsvollen Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen,
  2. die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung,
  3. die Teilnahme an anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen,
  4. berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung und Berufstätigkeit der Stipendiatin/des Stipendiaten fachlich/inhaltlich aufbauen.
Förderfähig sind die Kosten, die für die Weiterbildung entstehen (Teilnahmegebühren, Fahrt- und Aufenthaltskosten, Prüfungsgebühren). Von den Gesamtkosten trägt der Stipendiat einen Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme.
Der Förderzeitraum beträgt drei Jahre. Pro Förderjahr wird ein Zuschuss von  2.900 Euro gewährt. In drei Jahren darf der Gesamtförderbetrag von 8.700 Euro nicht überschritten werden.