BQFG

Prototyping Transfer - Qualifikationsanalyse

Menschen mit im Ausland erworbener Berufsqualifikation erhalten nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) die Möglichkeit sich ihren Berufsabschluss anerkennen zu lassen.
Ist die Nachweiserbringung der hierfür benötigten Unterlagen (z. B. Zeugnisse, Befähigungsnachweise) unmöglich oder trotz Nachforderung teilweise unmöglich sieht §14 BQFG/ §50b Abs. 4 HwO vor, dass durch sog. „sonstige Verfahren“ die berufliche Qualifikation analysiert und festgestellt wird. Dieses Verfahren wird im Projekt Prototyping Transfer als „Qualifikationsanalyse“ (QA) bezeichnet. Ein Erklärvideo dazu finden Sie bei YouTube.