BMBF-Förderung

Förderrichtlinie Anerkennungszuschuss

Mit dem Anerkennungszuschuss will das BMBF eine Förderlücke schließen und die Anerkennungsperspektive insbesondere für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen sowie für Menschen, die nicht erwerbstätig sind bzw. unterhalb der abgeschlossenen Qualifikation arbeiten, stärken.
Was kann gefördert werden?
  • Kosten für Gebühren und Auslagen des Anerkennungsverfahrens,
  • Kosten für eine Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) und
  • Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen von Zeugnissen und Abschlüssen sowie Gutachten
Der Anerkennungszuschuss muss vor Beginn des Berufsanerkennungsverfahrens beantragt werden. Ausführliche Informationen zur Antragsstellung, die Förderrichtlinie des BMBF sowie zum Berufsanerkennungsverfahren selbst stehen unter ‚Weitere Informationen‘ zur Verfügung.