Ausbildung

Bilaterales Abkommen mit Frankreich und Österreich

Bilaterales Abkommen
Zwischen Deutschland und einigen Mitgliedstaaten der EU bestehen bilaterale Abkommen, die die Gleichstellung der staatlich anerkannten Berufsabschlüsse regeln.
Für IHK-Berufe bestehen Abkommen mit Frankreich und Österreich.
1. Bilaterales Abkommen mit Frankreich:
Zwischen Frankreich und Deutschland besteht ein bilaterales Abkommen bezüglich der Gleichstellung von bestimmten Ausbildungsabschlüssen.
Die Verordnung zur Gleichstellung französischer Prüfungszeugnisse über das Bestehen der Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen regelt die Gleichstellung der dort aufgeführten Ausbildungsberufe. In dieser Verordnung werden die Berufsabschlüsse genannt, die als gleichwertig anzusehen sind. Berufe, die dort nicht enthalten sind, können nicht pauschal nach diesen Voraussetzungen gleichgestellt werden.
2. Bilaterales Abkommen mit Österreich:
Zwischen Österreich und Deutschland bestehen bilaterale Abkommen bezüglich der Gleichstellung von bestimmten Aus- und Fortbildungsabschlüssen.
Die Verordnung zur Gleichstellung österreichischer Prüfungszeugnisse über das Bestehen der Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen regelt die Gleichstellung der dort aufgeführten Ausbildungsberufe.
Zusätzlich existiert die Verordnung über die Gleichstellung (Gleichhaltung) österreichischer Prüfungszeugnisse mit Zeugnissen über anerkannte Fortbildungsabschlüsse, die die Gleichstellung einiger Fortbildungsabschlüsse beinhaltet.
In beiden Verordnungen werden die Berufsabschlüsse genannt, die als gleichwertig anzusehen sind. Berufe, die nicht in der Liste enthalten sind, können nicht pauschal nach diesen Voraussetzungen gleichgestellt werden.