BayBQFG

Anerkennung landesrechtlich geregelter Berufsabschlüsse

Zum 01.08.2013 ist das Bayerische "Anerkennungsgesetz" (BayBQFG) in Kraft getreten. Das BayBQFG ermöglicht erstmals die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Berufen, die speziell nur durch Kammerregelungen der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim existieren. Das komplette Verfahren über die Feststellung der Gleichwertigkeit erfolgt in diesen Berufen direkt über die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim.
Sie haben eine berufliche Qualifkation im Ausland abgeschlossen, die nicht mit einem bundessrechtlich-geregelten Ausbildungs- oder Fortbildungsabschluss (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 113 KB) vergleichbar ist?
Eine Übersicht mit Übersetzerinnen und Übersetzern finden Sie in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank.
Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema und unterstützen Sie beim Anerkennungsverfahren. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit Tanja Graf.