Unterrichtung für Spielgeräteaufsteller
Veranstaltungsdetails
Zielsetzung:
Mit dieser Unterrichtung wird das Ziel verfolgt, die Aufsteller von Spielgeräten mit den notwendigen rechtlichen Vorschriften, den fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung vertraut zu machen der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Aufgaben ermöglicht
Inhalt:
Die Unterrichtung behandelt die Themen: Gewerbeordnung und Spielverordnung, Spielhallenrecht der Bundesländer und Jugend- und Spielerschutz as Sozialkonzept soll dazu dienen, dass Aufsteller und Beschäftigte frühzeitig problematisches Spielverhalten erkennen und Beratungsangebote für suchtgefährdete Spieler aufzeigen. Informationen zum Sozialkonzept finden Sie im Internet unter gleichem Stichwort.
Zielgruppe:
Von der IHK-Unterrichtung sind nicht nur der Aufsteller selbst betroffen, sondern auch technische Mitarbeiter, welche die Geräte vor Ort aufstellen. Verpflichtend ist die IHK-Unterrichtung für alle ab dem 1. September 2013 beantragten Erlaubnisse sowie alle technischen Mitarbeiter (auch von bis dahin bestehenden Unternehmen). Inhaber einer Aufstellerlaubnis, die vor dem Stichtag erteilt wurde, sind nicht zur Unterrichtsteilnahme verpflichtet.
Mit dieser Unterrichtung wird das Ziel verfolgt, die Aufsteller von Spielgeräten mit den notwendigen rechtlichen Vorschriften, den fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung vertraut zu machen der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Aufgaben ermöglicht
Inhalt:
Die Unterrichtung behandelt die Themen:
Zielgruppe:
Von der IHK-Unterrichtung sind nicht nur der Aufsteller selbst betroffen, sondern auch technische Mitarbeiter, welche die Geräte vor Ort aufstellen. Verpflichtend ist die IHK-Unterrichtung für alle ab dem 1. September 2013 beantragten Erlaubnisse sowie alle technischen Mitarbeiter (auch von bis dahin bestehenden Unternehmen). Inhaber einer Aufstellerlaubnis, die vor dem Stichtag erteilt wurde, sind nicht zur Unterrichtsteilnahme verpflichtet.
