Nr. 333136031

Gaststättenunterrichtung

nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG in ***Kaiserslautern***

Veranstaltungsdetails

Zielsetzung:

Zum 1.1.2026 ist ein geändertes Landesgaststättengesetz für Baden-Württemberg in Kraft getreten.
Das neue LGastG für sieht vor, dass grundsätzlich alle Personen, die ein stehendes Gaststättengewerbe in BW betreiben möchten, bei einer der zwölf Industrie-und Handelskammern in Baden-Württemberg  ihre Unterrichtung machen müssen. Falls Ihr zukünftiges Gastgewerbe also in BW sein wird, können Sie leider bei uns die Unterrichtung nicht besuchen und müssen sich dort einen Termin suchen:
https://bw.ihk.de/ueber-uns/ihks-in-bw/

Wer neben Speisen und alkoholfreien Getränken auch alkoholische Getränke verabreichen will, bedarf nach dem Gaststättengesetz einer Erlaubnis (Konzession).  Diese muss anhand einer Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachweisen, dass er oder sein Stellvertreter über die Grundzüge der für den in Aussicht genommenen Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist und ihm diese als vertraut gelten.

Bitte lesen Sie sich vor Anmeldung die Teilnahmebedingungen aufmerksam durch!

 

Rücktritt, Nichtteilnahme:

  • Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen (im Original per Post oder per E-Mail). Sofern Sie nach Buchung und bis zu 6 Werktage vor der Veranstaltung durch schriftliche Erklärung von der Anmeldung zurücktreten, wird 40% Teilnahmegebühr erhoben.
  • Sofern die schriftliche Abmeldung jedoch erst nach 5 Werktagen vor der Veranstaltung bei der IHK eingeht, oder Sie nicht zur dem Termin erscheinen, muss die gesamte Gebühr erhoben werden. Bitte beachten Sie, dass der Anspruch auf die Gebühr direkt mit der Anmeldung entsteht. Diese Gebühr fällt nach der Gebührenordnung und den Teilnahmebedingungen auch an, wenn Sie nicht mehr teilnehmen wollen oder können; wir haben hier rechtlich keine Möglichkeiten einer Kulanz. Dies gilt unabhängig vom Grund der Abwesenheit!

 



Inhalt:

Folgende Themengebiete werden unter Anderem behandelt:

  • Gaststättenrecht (Gaststättengesetz, Jugendschutz, Sperrstundenverordnung, Raucherschutz)
  • Hygienerechtliche Anforderungen (Personal-, Betriebs- und Prozesshygiene, Gefahrenanalyse, Eigenkontrollkonzept, Abfallentsorgung und Schädlingsmonitoring)
  • Getränkeschankanlagenrecht
  • Kennzeichnung von Lebensmitteln
  • Zusatzstoffkennzeichnung, Allergene
  • Wettbewerbsrecht
  • Preisauszeichnungen

 



Zielgruppe:

Grundsätzlich muss derjenige, der einen Gaststättenbetrieb oder eine vergleichbare Einrichtung betreiben will und Alkohol ausschenken möchte, den Unterrichtungsnachweis erbringen.

Wird die Gaststätte o.ä. mittels eines Stellvertreters geführt, muss eine Stellvertretererlaubnis beantragt werden. Der Stellvertreter muss den Unterrichtungsnachweis vorlegen können bzw. an der Unterrichtung teilnehmen. Bei Ausscheiden oder Wechsel des Stellvertreters muss entweder der neue Stellvertreter oder der Gewerbetreibende den Unterrichtungsnachweis vorlegen.

Absolventen bestimmter Ausbildungsberufe sind ebenfalls freigestellt. Gerne informieren wir Sie hierzu.


Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 18. August 2026
  • 18. August 2026
  • 6. Oktober 2026
  • 6. Oktober 2026
  • 20. Oktober 2026
  • 20. Oktober 2026
  • 20. Oktober 2026
  • 20. Oktober 2026
  • 3. November 2026
  • 3. November 2026
  • 3. November 2026
  • 3. November 2026
anzeigeNme?
Industrie- und Handelskammer für die Pfalz
Ludwigsplatz 2-4
67059 Ludwigshafen