Nr. 1399534762

Anmeldung zur Prüfung

"Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln"

Veranstaltungsdetails

Zielsetzung:

1. Was sind freiverkäufliche Arzneimittel? Freiverkäufliche Arzneimittel dienen der Behandlung von einfachen Befindlichkeitsstörungen. Sie sind außerhalb von Apotheken in Drogerien, Reformhäusern, Supermärkten, Zoohandlungen und im Lebensmitteleinzelhandel erhältlich. Ihre Wirkungen sind:
  • Heilen
  • Lindern
  • Verhüten und Erkennen von Krankheiten
  • Abwehren und Beseitigen von Krankheitserregern.
Keine Arzneimittel sind diätetische Lebensmittel, Kosmetika und Futtermittel, Nahrungsergänzungsmittel, Medizinprodukte.

Inhalt:

2. Wer darf freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen? Nur wer Sachkenntnis besitzt, darf freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen. Dies können sein
  • der Unternehmer,
  • sein Vertreter,
  • Verkaufspersonal.
Sachkenntnis hat, wer die Sachkenntnisprüfung vor der Industrie- und Handelskammer mit Erfolg besteht.

Zielgruppe:

Arzneimittel dürfen grundsätzlich nur in Apotheken verkauft werden. Das Arzneimittelgesetz erlaubt jedoch Ausnahmen. Für den Verkauf der sogenannten „freiverkäuflichen Arzneimittel“ ist eine Sachkundeprüfung erforderlich. Diese Prüfung wird von der Industrie- und Handelskammer für die Pfalz oder anderen IHKs abgenommen.


Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 24. September 2026
  • 1. Oktober 2026
  • 29. Oktober 2026
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Industrie- und Handelskammer für die Pfalz
Ludwigsplatz 2-4
67059 Ludwigshafen