Anmeldung zur Prüfung
"Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln"
Veranstaltungsdetails
Zielsetzung:
1. Was sind freiverkäufliche Arzneimittel? Freiverkäufliche Arzneimittel dienen der Behandlung von einfachen Befindlichkeitsstörungen. Sie sind außerhalb von Apotheken in Drogerien, Reformhäusern, Supermärkten, Zoohandlungen und im Lebensmitteleinzelhandel erhältlich. Ihre Wirkungen sind:
Inhalt:
2. Wer darf freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen? Nur wer Sachkenntnis besitzt, darf freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen. Dies können sein
Zielgruppe:
Arzneimittel dürfen grundsätzlich nur in Apotheken verkauft werden. Das Arzneimittelgesetz erlaubt jedoch Ausnahmen. Für den Verkauf der sogenannten „freiverkäuflichen Arzneimittel“ ist eine Sachkundeprüfung erforderlich. Diese Prüfung wird von der Industrie- und Handelskammer für die Pfalz oder anderen IHKs abgenommen.
1. Was sind freiverkäufliche Arzneimittel? Freiverkäufliche Arzneimittel dienen der Behandlung von einfachen Befindlichkeitsstörungen. Sie sind außerhalb von Apotheken in Drogerien, Reformhäusern, Supermärkten, Zoohandlungen und im Lebensmitteleinzelhandel erhältlich. Ihre Wirkungen sind:
- Heilen
- Lindern
- Verhüten und Erkennen von Krankheiten
- Abwehren und Beseitigen von Krankheitserregern.
Inhalt:
2. Wer darf freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen? Nur wer Sachkenntnis besitzt, darf freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen. Dies können sein
- der Unternehmer,
- sein Vertreter,
- Verkaufspersonal.
Zielgruppe:
Arzneimittel dürfen grundsätzlich nur in Apotheken verkauft werden. Das Arzneimittelgesetz erlaubt jedoch Ausnahmen. Für den Verkauf der sogenannten „freiverkäuflichen Arzneimittel“ ist eine Sachkundeprüfung erforderlich. Diese Prüfung wird von der Industrie- und Handelskammer für die Pfalz oder anderen IHKs abgenommen.
