Gefahrgutfahrer - Wiederholungsprüfung
in LANDAU
Veranstaltungsdetails
Zielsetzung:
Nach lückenloser Teilnahme an den Schulungen und Bestehen der Prüfung erhält der Fahrzeugführer die ADR-Bescheinigung. Diese ist fünf Jahre gültig, bezogen auf das Datum der Prüfung im Basiskurs. Bereits innerhalb von einem Jahr vor Ablauf der ADR-Bescheinigung hat der Fahrzeugführer die Möglichkeit, eine Auffrischungssschulung (AF) zu besuchen und die Auffrischungsprüfung zu absolvieren, um die noch gültige ADR-Bescheinigung um weitere fünf Jahre zu verlängern.
Inhalt:
Der Teilnehmer wird zur jeweiligen Prüfung nur zugelassen, wenn er lückenlos an der Schulung teilgenommen hat. Die Dauer der Prüfung beträgt:
Zielgruppe:
Führer von Fahrzeugen die gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtiger Menge transportieren (unabhängig von der Gesamtmasse des Kfz), müssen eine entsprechende Schulung mit Prüfung absolvieren, um eine ADR-Bescheinigung zu erhalten.
Nach lückenloser Teilnahme an den Schulungen und Bestehen der Prüfung erhält der Fahrzeugführer die ADR-Bescheinigung. Diese ist fünf Jahre gültig, bezogen auf das Datum der Prüfung im Basiskurs. Bereits innerhalb von einem Jahr vor Ablauf der ADR-Bescheinigung hat der Fahrzeugführer die Möglichkeit, eine Auffrischungssschulung (AF) zu besuchen und die Auffrischungsprüfung zu absolvieren, um die noch gültige ADR-Bescheinigung um weitere fünf Jahre zu verlängern.
Inhalt:
Der Teilnehmer wird zur jeweiligen Prüfung nur zugelassen, wenn er lückenlos an der Schulung teilgenommen hat. Die Dauer der Prüfung beträgt:
im Rahmen der Erstschulung
- Basiskurs | 45 Minuten | 30 Fragen | Max. 5 Fehler
- Aufbaukurs Tank | 45 Minuten | 24 Fragen | Max. 4 Fehler
- Aufbaukurs Klasse 1 | 30 Minuten | 15 Fragen | Max. 4 Fehler
- Aufbaukurs Klasse 7 | 30 Minuten | 15 Fragen | Max. 4 Fehler
im Rahmen der Auffrischungsschulung
- Auffrischungsschulung | 30 Minuten | 15 Fragen | Max. 4 Fehler
Falls die Prüfung nicht bestanden wird besteht die Möglichkeit einer einmaligen Wiederholung der Prüfung ohne Schulung.
Zielgruppe:
Führer von Fahrzeugen die gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtiger Menge transportieren (unabhängig von der Gesamtmasse des Kfz), müssen eine entsprechende Schulung mit Prüfung absolvieren, um eine ADR-Bescheinigung zu erhalten.
