BGM im Fokus: Arbeits- und Gesundheitsschutz – wenn der Betriebsprüfer kommt
Veranstaltungsdetails
Die oberste Priorität eines jeden Unternehmens liegt zweifellos in der Sicherstellung der Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Gewährleistung von Sicherheit am Arbeitsplatz. Unabhängig von der Unternehmensgröße sind auch alle – sowohl kleine Unternehmen ab einem Mitarbeiter als auch große Konzerne – gesetzlich verpflichtet, bestimmte Standards im Bereich Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz zu erfüllen. Wenn der Bescheid über eine anstehende Betriebsbegehung durch die Berufsgenossenschaft eintrifft, mag sich dennoch ein gewisses Unbehagen einschleichen – ein Gefühl, das wir Ihnen nehmen möchten, denn es ist unbegründet.
Warum führt die Berufsgenossenschaft Betriebsprüfungen durch? Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind gesetzlich dazu verpflichtet, Betriebsprüfungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen eingehalten werden. Neben dem Arbeitsschutz liegt der Fokus auch auf der Gewährleistung von Gesundheitsschutzmaßnahmen für die Mitarbeiterinnen und dem Einsatz modernster Sicherheitstechnik. Die Betriebsbegehung dient dazu, potenzielle Gefährdungen zu erkennen, zu analysieren und präventive Maßnahmen zu ergreifen. Zudem sensibilisiert sie Führungskräfte und Mitarbeiterinnen gleichermaßen für die Bedeutung von Gesundheits- und Arbeitsschutz.
Am 11. April 2024, von 10-12 Uhr, laden wir Sie herzlich ins IHK-Zentrum für Weiterbildung, Bahnhofstr. 101, 67059 Ludwigshafen, zu unserer kostenfreien Informationsveranstaltung "BGM im Fokus: Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutz – wenn der Betriebsprüfer kommt" ein.
Experten der DSPN GmbH & Co. KG (Johanna Böyer, Fachkraft für Arbeitssicherheit, SiGeKo und Lead Auditorin für Arbeitsschutzmanagementsystme und Maximilian Renna, Lead Auditor für Arbeitsschutzmanagementsysteme und BGM-Manager) werden verschiedene Aspekte des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie einer bevorstehenden Betriebsbegehung erläutern. Im Fokus stehen hierbei die wesentlichen Grundanforderungen an die Arbeitgeber zwecks der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Darüber hinaus wollen wir aber auch gemeinsam über den Tellerrand schauen und Schnittstellenthemen, wie beispielsweise die Verknüpfung des Arbeitsschutzes zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt betrachten. Die Veranstaltung bietet Ihnen die Gelegenheit, sich umfassend zu informieren und potenzielle Unsicherheiten aus dem Weg zu räumen. Bei all den theoretischen Inhalten wird der Transfer in die Praxis und das Netzwerken nicht zu kurz kommen. Wir freuen uns auf Sie!