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Nr. 22191

Webinar: Einreihung von Waren in den Zolltarif

Veranstaltungsdetails

Alle Waren, die importiert oder exportiert werden, sind in einem Zolltarifschema der Weltzollorganisation bzw. der Europäischen Union aufgeführt. Das bedeutet, dass jeder Ware eine bestimmte Nummer zugeordnet ist.
Beim Export aus der EU die sog. „Warennummer“, beim Import in die EU die sog. „
Codenummer“.

Die Basis für eine reibungslose und einheitliche Abfertigung ist die zutreffende Einreihung der exportierten bzw. importierten Güter in den Zolltarif.

Auf Basis der jeweiligen Codenummer enthält der Zolltarif Zollsätze, den Maßstab für den entstehenden Zollbetrag. Neben der Ermittlung der Zollsätze lassen sich weitere mit der grenzüberschreitenden Warenbewegung verbundene Rechtsfolgen ableiten, wie z.B. ob die Güter Einfuhrbeschränkungen unterliegen könnten.

Für den Export kann auf Basis der 8-stelligen Warennummer die Exportkontrolle durchgeführt werden. Das Ergebnis sollte dann anhand einer Unterlagencodierungen in der Ausfuhranmeldung vermerkt werden. Falsche Warennummern können daher erhebliche Folgen im Rahmen der Exportkontrolle haben.

 

Im Webinar werden die grundlegenden „Spielregeln“ der zolltariflichen Einreihung vermittelt. Nur wer die Grundlagen beherrscht ist in der Lage, auch schwierige Problemstellungen, wie die Einreihung von Maschinen oder Maschinenteilen bzw. elektronischen Produkten in den Zolltarif zu bewältigen.

Aber auch die vielfältigen Recherchemöglichkeiten in Datenbanken der EU, die den Wirtschaftsbeteiligten unterstützend zur Verfügung gestellt werden, wie z.B. die Acces2Markets Datenbank, werden in diesem Webinar vorgestellt.

Themenschwerpunkte

  • Aufbau des Zolltarifschemas (Harmonisiertes System, Kombinierte Nomenklatur, TARIC)
  • Arbeiten mit dem Elektronischen Zolltarif (EZT-online)
  • Die Allgemeinen Vorschriften 1 – 6
  • Ausweisungsanmerkungen, Definitionsanmerkungen, Zuweisungsanmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln
  • Einreihung von zerlegten und unvollständigen Waren (Allgemeine Vorschrift 2)
  • Einreihung von Mischungen, Waren aus verschiedenen Stoffen oder Bestandteilen
  • Die Einreihung von Sortimenten nach der Allgemeinen Vorschrift 3b
  • Einführung in die Thematik der Einreihung von Teilen und Zubehör
  • Nützliche Datenbanken der EU (z.B. ECICS, EBTI, Access2Markets)

 

 

 

 

 

 

 

 

Referent:

 

Markus Böhne

 

Er ist seit langen Jahren Hochschullehrer im Fachbereich Finanzen der Hochschule des Bundes im Studienbereich Allgemeines Zollrecht/Zolltarifrecht.

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

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Zielgruppe

Verantwortliche Mitarbeiter der Import- und Exportabteilungen, Zollsachbearbeiter, Geschäftsführer, Prokuristen