Webinar: Reparaturabwicklung mit dem Drittland
Veranstaltungsdetails
Werden Reparaturen außerhalb der EU durchgeführt und als passive Veredelung gemeldet, fallen Abgaben nur auf die Reparaturkosten an. Reparaturen, die im Rahmen einer Garantie in einem Drittland ausgeführt werden, sind bei der Wiedereinfuhr sogar gänzlich abgabenfrei. Auch Waren, die in der EU repariert und danach wieder ins Drittland überführt werden, können im Besonderen Verfahren der Veredelung verzollt werden.
Sie sind für die Reparaturabwicklung in Ihrem Unternehmen zuständig und wollen die Vorteile der Veredelung unkompliziert nutzen?
Im Webinar erhalten Sie einen Überblick über die zollrechtliche Abwicklung. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Möglichkeit der Besonderen Verfahren nutzen können und beispielsweise bei Reparaturen, auch ohne vorherige Beantragung einer Bewilligung, Zeit und Geld sparen.
Seminarschwerpunkte
- Reparaturabwicklung
- Garantiefälle
- Passive Veredelung
- Akive Veredelung