Über uns

Informationspflichten gegenüber Antragstellern auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige gem. Art. 13 DSGVO

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit Ihrem Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger. Dies schließt den Fall eines erfolgreichen Antrages, einer anschließenden Benennung sowie die Veröffentlichung Ihrer Kontaktdaten im Internet und im Mitgliedermagazin der IHK Pfalz ein.

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Industrie- und Handelskammer für die Pfalz
Vertreten durch
Präsident Albrecht Hornbach und
Hauptgeschäftsführer Jürgen Vogel
Rheinallee 18-20
67061 Ludwigshafen
Telefon: 0621/5904-0
Telefax: 0621/5904-1104
E-Mail: service@pfalz.ihk24.de

Kontaktdaten der/des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Ass. jur. Jeannette Ludwicki
Industrie- und Handelskammer für die Pfalz
Rheinallee 18-20
67061 Ludwigshafen
Telefon: 0621/5904-2030
Telefax: 0621/5904-2034
E-Mail: jeannette.ludwicki@pfalz.ihk24.de

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um Ihren Antrag zu bearbeiten und im Falle einer öffentlichen Bestellung gesetzliche Aufsichtspflicht der IHK Ihnen gegenüber erfüllen zu können. Teile Ihrer Daten (Kontaktdaten) sollen außerdem im Falle einer öffentlichen Bestellung im Internet auf der Webseite und im Mitgliedermagazin der IHK Pfalz sowie unter www.svv.ihk.de veröffentlicht werden. Außerdem soll die IHK Pfalz Ihre Kontaktdaten an anfragende Stellen, wie Gerichte, Behörden, Unternehmen sowie Privatpersonen, zum Zwecke der Erstellung von Gutachten übermitteln können. Ihre Daten werden zudem zur Gebührenbescheiderstellung verarbeitet.
Ihre Daten werden nach den folgenden Rechtsgrundlagen verarbeitet:
  1. Durchführung der Antragsprüfung und ggf. spätere Aufsicht:
    Art. 6 Abs.1 c DSGVO i.V.m. § 36 GewO; §§ 3, 5 Abs. 2, 19, 20 SVO der IHK Pfalz 
  2. Bekanntmachung und Erlöschen der öffentlichen Bestellung in dem Mitgliedermagazin der IHK Pfalz  „Wirtschaftsmagazin Pfalz“
    Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO i.V.m. § 36 GewO; §§ 8, 22 Abs. 2 SVO der IHK Pfalz
  3. Veröffentlichung der beruflichen Kontaktdaten im Internet:
    Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO (Einwilligung)
  4. Benennung der beruflichen Kontaktdaten an potenzielle Auftraggeber auf Anfrage (Gerichte, Behörden, Unternehmen sowie Privatpersonen): Art. 6 Abs. 1 e DSGVO.

Welche Daten verarbeitet die IHK?

Zweck der Speicherung der Daten ist die Erfüllung der uns nach § 36 Gewerbeordnung übertragenen Aufgaben.

Folgende Daten werden in Ihrem Antrag erhoben:

  • Familienname, Titel
  • Vorname
  • Geburtsdatum, -ort, -land, Staatsangehörigkeit
  • Ausländerrechtlicher Status
  • Aufenthaltsdauer in der Bundesrepublik Deutschland
  • Berufsabschluss
  • Ausgeübter Beruf
  • Private und geschäftliche Anschrift
  • Telekommunikationsdaten
  • Gesundheitsdaten
  • Lebenslauf mit beruflichem Werdegang und Passfoto
  • Qualifikationsnachweise
  • Referenzpersonen/ Projekt- oder Referenzliste mit Kurzbeschreibungen
  • Gutachten in anonymisierter Form oder mit Einwilligungserklärung der Auftraggeber
  • Freistellungserklärung Arbeitgeber
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Bescheinigung(en) in Steuersachen des/der zuständigen Finanzamtes /-ämter
Neben den aufgeführten Angaben haben wir für unsere internen Verwaltungszwecke weitere Daten gespeichert:
  • Identnummer
  • Zweigstelle
  • Erstmaliges und erneutes Bestellungsdatum
  • Antragsdatum
  • Aktennotizen, Schriftverkehr, Gesprächsvermerke bezogen auf Teilnahme an der Begutachtung
  • Gebührenbescheidnummer und Stempel des Rechnungsempfängers
  • Unterschrift(en)

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt an:
  • Mitarbeiter der Abteilung(en) Recht der IHK
  • die Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK zur Zahlungsabwicklung
  • Sachverständigenausschüsse und Fachgremien zur Überprüfung der besonderen Sachkunde im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO i.V.m. § 36 GewO, § 5 Abs. 2 SVO.  
Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten.

Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten in ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Unabhängig vom Erfolg Ihres Antrages auf öffentliche Bestellung und Vereidigung werden die Daten spätestens 15 Jahre nach Erlöschen Ihrer öffentlichen Bestellung bzw. nach Rechtskraft eines ablehnenden Bescheides gelöscht.   

Betroffenenrechte

Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die behördliche Datenschutzbeauftragte.
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020 Mainz
E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp
Telefon: 06131 208-2449
Telefax: 06131 208-2497

Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO i.V.m. § 36 GewO und der Sachverständigenordnung der IHK.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann die IHK Ihren Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung nicht bearbeiten und würde ihn nach fruchtloser Aufforderung zur Übermittlung der erforderlichen Daten ablehnen. Im Falle einer bereits erfolgten öffentlichen Bestellung könnte die IHK diese bei einem nachhaltigen Verstoß gegen die Mitteilungs- und Anzeigepflichten im Sinne von §§ 19 und 20 SVO der IHK gem. 23 SVO widerrufen.