Über uns
Informationen zum Berufsausbildungs-/Umschulungs-/Einstiegsqualifizierungsvertrag nach Art. 13 DSGVO und Art. 14 DSGVO
Informationspflichten gegenüber Auszubildenden, Umschülern, Teilnehmern an Berufsausbildungsvorbereitungemaßnahmen sowie Prüfungsteilnehmern im Rahmen von Zwischen- und Abschlussprüfungen gem. Art. 13 DSGVO und Art. 14 DSGVO
- 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
- 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
- 3. Kontaktdaten der/des behördlichen Datenschutzbeauftragten
- 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
- 5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
- 6. Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland
- 7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
- 8. Betroffenenrechte
- 9. Quelle der Daten
- 10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit Ihrem Berufsausbildungsverhältnis bzw. Umschulungsvertrag oder Ihrer Berufsausbildungsvorbereitung und der Betreuung Ihres in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragenen Ausbildungsberufs und der Ablegung Ihrer Prüfungen durch die IHK.
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Industrie- und Handelskammer für die Pfalz
Rheinallee 18-20
Rheinallee 18-20
vertreten durch Hauptgeschäftsführer und Präsident
3. Kontaktdaten der/des behördlichen Datenschutzbeauftragten
Saskia Kathleen Reinhardt
Datenschutzbeauftragte der IHK für die Pfalz
Rheinallee 18-20
67061 Ludwighafen
Telefon: 0621 59 04 2010
Fax: 0621 59 04 2034
E-Mail: datenschutz@pfalz.ihk24.de
Datenschutzbeauftragte der IHK für die Pfalz
Rheinallee 18-20
67061 Ludwighafen
Telefon: 0621 59 04 2010
Fax: 0621 59 04 2034
E-Mail: datenschutz@pfalz.ihk24.de
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden erhoben für die Führung des Verzeichnisses der Berufsausbildungsverhältnisse, die Überwachung der Durchführung des Ausbildungsverhältnisses, die Beratung der an der Ausbildung Beteiligten sowie die Organisation bzw. Durchführung von Zwischen- und Abschlussprüfungen und die Ausstellung von Prüfungszeugnissen sowie ggf. deren Zweitschriften.
Gemäß § 71 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind die Industrie- und Handelskammern zuständig für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Berufen nach dem BBiG. Zu unseren gesetzlichen Aufgaben nach § 34 BBiG gehört es, ein Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse einzurichten und zu führen.
Während der Dauer des Ausbildungsverhältnisses sind wir außerdem für die Überwachung der Durchführung der Ausbildung (§ 76 BBiG) und die Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie die Erstellung von Prüfungszeugnissen (§§ 37, 48 BBiG) und die Erstellung von Statistiken verantwortlich.
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO iVm Berufsbildungsgesetz (BBiG) (u. a. §§ 27 ff., 32 ff., 34 ff., 37 ff., 76 BBiG) verarbeitet. Die Berufsbildung wird nach der Ausbildungsordnung, dem einschlägigen Ausbildungsberufsbild, dem BBiG und den Bestimmungen des Berufsausbildungsvertrages durchgeführt.
Welche Daten verarbeitet die IHK?
Folgende Daten werden verarbeitet:
Ausbildung
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift der Auszubildenden
- Geschlecht, Staatsangehörigkeit, allgemeinbildender Schulabschluss, vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung, berufliche Vorbildung
- erforderlichenfalls Name, Vorname und Anschrift der gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen
- Ausbildungsberuf einschließlich Fachrichtung ggf. Schwerpunkt bzw. Wahlbausteine/ -qualifikation
- Datum des Abschlusses des Ausbildungsvertrages, Ausbildungsdauer, Dauer der Probezeit
- Datum des Beginns der Berufsausbildung
- Art der Förderung bei überwiegend öffentlich, insbesondere auf Grund des Dritten Buches Sozialgesetzbuch geförderten Berufsausbildungsverhältnissen
- Name und Anschrift des Ausbildenden, Anschrift der Ausbildungsstätte, Wirtschaftszweig, Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst
- Prüfungsergebnisse und Noten
- Ggf. Gesundheitsdaten aus einer Erstuntersuchung, bei Rücktritt von einer Prüfung oder im Zusammenhang mit einem Antrag auf Nachteilsausgleich
Umschulung
- Name, Vorname, Geburtsdatum der Umzuschulenden
- Anschrift und E-Mailadresse des Umzuschulenden
- Geschlecht, Staatsangehörigkeit, zuletzt besuchte Schule und allgemeinbildender Schulabschluss
- Ausbildungsberuf einschließlich Fachrichtung, ggf. Schwerpunkt bzw. Wahlbausteine/ -qualifikation
- Datum des Abschlusses des Umschulungsvertrages, Umschulungszeit, Dauer der Probezeit
- Datum des Beginns der Umschulung
- Name und Anschrift des Umschulenden, Anschrift der Umschulungsstätte.
Einstiegsqualifizierung
- Name, Vorname, Geburtsdatum der zu Qualifizierenden
- Anschrift der zu Qualifizierenden
- Geschlecht, Staatsangehörigkeit, allgemeinbildender Schulabschluss, erforderlichenfalls Name, Vorname und Anschrift der gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen
- Bezeichnung der Einstiegsqualifizierung
- Datum des Abschlusses des Einstiegsqualifizierungsvertrages, Dauer, Dauer der Probezeit
- Datum des Beginns der Einstiegsqualifizierung
- Angabe zur Förderung nach § 54 a SGB III
- Name und Anschrift des Ausbildenden, Anschrift der Ausbildungsstätte, Wirtschaftszweig, Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst.
Organisation und der Durchführung von Prüfungen
- Bestätigungen des Ausbildenden und der Berufsschule über das Vorliegen von Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (z. B. Anzahl der Fehltage während der gesamten Ausbildungszeit)
- Im Falle der Beantragung von Nachteilsausgleichen entsprechende Nachweise über die Art der Behinderung und empfohlene Maßnahmen bezogen auf eine Prüfungsdurchführung
- Ausbildungsnachweise (sog. „Berichtshefte“)
- Bei der Anmeldung zu Prüfungen verarbeiten, insbesondere erheben, wir zur erleichterten Kontaktaufnahme auch Ihre Telefonnummer/ Mobilnummer und E-Mail-Adresse
- Prüfungsergebnisse und Prüfungsstücke
Mit Ihrer Einwilligung können Sie zur erleichterten Kontaktaufnahme auch Ihre Telefonnummer und Emailadresse angeben.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt an:
statistische Daten an die Agentur für Arbeit
statistische Daten an das Bundesinstitut für berufliche Bildung (BiBB)
die Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK zur Zahlungsabwicklung
mit der Prüfungsabwicklung und -durchführung befasste Mitarbeiter innerhalb der IHK
an Prüfungsausschüsse zur Abnahme der Prüfung
ggf. an andere IHKs zwecks Übernahme der Prüfiung/Prüfungsfreistellung
Übermittlung an eine andere IHK oder Handwerkskammer zur Durchführung der Prüfung.
Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten.
Ihre Prüfungsergebnisse erhalten auf Anforderung die Ausbildungsbetriebe, § 37 Abs. 2 BBiG.
statistische Daten an das Bundesinstitut für berufliche Bildung (BiBB)
die Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK zur Zahlungsabwicklung
mit der Prüfungsabwicklung und -durchführung befasste Mitarbeiter innerhalb der IHK
an Prüfungsausschüsse zur Abnahme der Prüfung
ggf. an andere IHKs zwecks Übernahme der Prüfiung/Prüfungsfreistellung
Übermittlung an eine andere IHK oder Handwerkskammer zur Durchführung der Prüfung.
Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten.
Ihre Prüfungsergebnisse erhalten auf Anforderung die Ausbildungsbetriebe, § 37 Abs. 2 BBiG.
6. Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten in ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.
7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHKs und/oder aus steuerrechtlichen Aspekten. Der eingetragene Ausbildungsvertrag wird 10 Jahre aufbewahrt. Zu Nachweiszwecken werden die schriftlichen Prüfungsunterlagen 2 und die Niederschriften der Prüfungsergebnisse 10 Jahre aufbewahrt. Um Zweitschriften Ihrer Prüfungszeugnisse erstellen und Bescheinigung für die Rentenklärung ausstellen zu können, löschen wir die Daten der Prüfungszeugnisse, nach 60 Jahren, sofern Sie zuvor keine Löschung verlangen.
8. Betroffenenrechte
Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die/den behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n.
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Prof. Dr. Dieter Kugelmann
Hintere Bleiche 34
55116 Mainz
Telefon: 06131 208-2449
Telefax: 06131 208-2497
Webseite: https://www.datenschutz.rlp.de
E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de
Hintere Bleiche 34
55116 Mainz
Telefon: 06131 208-2449
Telefax: 06131 208-2497
Webseite: https://www.datenschutz.rlp.de
E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de
9. Quelle der Daten
Die Daten aus dem Berufsausbildungsvertrag erhalten wir von dem Ausbildungsbetrieb. Die Daten aus dem Umschulungsvertrag oder bei Berufsausbildungsvorbereitungemaßnahmen erhalten wir von dem durchführenden Bildungs-/Maßnahmeträger.
10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 c und Abs. 3 b DSGVO i.V.m. §§ 10, 11, 27 bis 30, 34 bis 36, 87, 88 BBiG.