IHK Pfalz warnt vor steuerpolitischem Flächenbrand
Geplante gesplittete Hebesätze in Frankenthal würden Unternehmen massiv belasten
Ludwigshafen. Mit großer Sorge beobachtet die Industrie- und Handelskammer für die Pfalz (IHK Pfalz) die morgige Stadtratssitzung in Frankenthal: Eine Beschlussvorlage sieht vor, die Möglichkeit der gesplitteten Grundsteuerhebesätze zu nutzen und die Steuern auf unbebaute Grundstücke und Nicht-Wohngebäude einseitig drastisch zu erhöhen.
Demnach soll die Grundsteuer B auf 1.210 Prozentpunkte für Nicht-Wohngebäude sowie unbebaute Grundstücke fast verdoppelt werden. Für die Eigentümer von Wohngebäuden soll es beim bisherigen Hebesatz von 650 Prozentpunkten bleiben. „Diese kommunalpolitische Interpretation der gesplitteten Hebesätze treibt die fragwürdige Entwicklung vollends auf die Spitze“, analysiert Steffen Blaga, Fachmann für Steuerfragen und Kommunalfinanzen bei der IHK Pfalz. Die IHKs in Rheinland-Pfalz hatten bereits vor Wochen davor gewarnt, dass durch die Möglichkeit der gesplitteten Hebesätze eine weitere Steuerspirale insbesondere für die Unternehmen losgetreten werden könnte.
Als „absolut falsches Signal in Richtung Gewerbebetriebe“ sieht Blaga die vorgeschlagene Steuersatzerhöhung. „In einer Zeit, in der viele Unternehmen mit enormen marktseitigen und finanziellen Herausforderungen zu kämpfen haben, erschüttert dies ihr Vertrauen in die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen am Standort weiter und verhindert Investitionen.“ Außerdem befürchtet die IHK Pfalz, dass weitere Kommunen nachziehen könnten, was einem steuerlichen Flächenbrand gleichkäme.
Sie rechnet daher mit zahlreichen Widersprüchen gegen Grundsteuerbescheide auf Basis der vorgeschlagenen gesplitteten Hebesätze. „Wir bezweifeln, dass der Grundgedanke der Steuergerechtigkeit, den das Bundesverfassungsgericht bei seiner wegweisenden Entscheidung zur Grundsteuerreform betont hat, mit einer solch einseitigen Realsteuerpolitik verwirklicht wird. Zur Begründung wird einmal mehr die Aufkommensneutralität der Reform angeführt. Wie Steuergerechtigkeit verwirklicht werden soll, wenn der ursprüngliche Hebesatz für einen Teil der Besteuerten erhalten bleibt, während er für den anderen Teil fast verdoppelt wird, erschließt sich nicht“, so Blaga.