Wasserstoff Festlegungsverfahren WaKandA

Gesetzesvorhaben Wasserstoff Kapazitäten Grundmodell und Abwicklung des Netzzugangs - bundesweit
Bezeichnung Zweite Konsultation im Rahmen des Festlegungsverfahrens in Sachen Wasserstoff Kapazitäten Grundmodell und Abwicklung des Netzzugangs – WaKandA
Inhalt
Die Beschlusskammer 7 hat das Festlegungsverfahren „WaKandA“ in Sachen Wasserstoff Kapazitäten Grundmodell und Abwicklung des Netzzugangs – gemeinsam mit der Festlegung „WasAbi“ – eingeleitet. Das Festlegungsverfahren dient dazu, die Abwicklung des Netzzugangs zu leitunWasserstoff
Festlegungsverfahren
WaKandAgsgebundenen Wasserstoffversorgungsnetzen zu regeln sowie ein Grundmodell im Hinblick auf Kapazitäten festzulegen. Die Festlegung soll hierfür in Ergänzung und Konkretisierung der geltenden europäischen Rechtsakte, der nationalen Gesetze und der bestehenden Festlegungen der Bundesnetzagentur einen transparenten, verlässlichen und rechtssicheren Regulierungsrahmen für den Wasserstoff-Hochlauf sicherstellen.
Einheitliches Marktgebiet:
  • Alle Wasserstoffnetzbetreiber sollen ein gemeinsames deutschlandweites Marktgebiet (Entry-Exit-System Wasserstoff) bilden.
  • Cluster-basierter Ansatz zu Beginn des Hochlaufs, da physische Verbindungen zwischen Clustern erst schrittweise entstehen.
Kapazitätsregelungen:
  • Einführung fester und unterbrechbarer Kapazitätsprodukte:
    • Feste Kapazitäten (FWK): Ermöglichen flexible Netznutzung ohne Festlegung eines Transportpfades.
    • Unterbrechbare Kapazitäten (UWK): Für Netznutzung auf unterbrechbarer Basis.
  • Clusterübergreifende Transporte werden zunächst durch Bilanzkreise organisiert; Versteigerungen bei knappen Kapazitäten sind möglich.
  • Einführung einer gemeinsamen Kapazitätsbuchungsplattform:
    • Ermöglicht transparente und diskriminierungsfreie Vergabe von Primär- und Sekundärkapazitäten.
    • Technische Möglichkeiten für First-Come-First-Served-Verfahren (FCFS) und Auktionen werden vorgesehen.
  • Reservierungsquote: Mindestens 10 % der technischen Kapazitäten werden für kurzfristige Produkte wie Monats- und Tageskapazitäten zurückgehalten.
  • Jahresprodukte: Maximale Laufzeit von 15 Jahren vs. Monats- und Tagesprodukte: Flexibilität für kurzfristige Buchungen.
Datenaustausch und Netzkopplung:
  • Wasserstoffnetzbetreiber sollen Netzkopplungsverträge abschließen und Netzkopplungskonten einrichten.
  • Einführung eines standardisierten Verfahrens für Nominierung und Renominierung von Transportmengen.
  • Berichts- und Veröffentlichungspflichten: Wasserstoffnetzbetreiber sind verpflichtet, jährliche Berichte über Clusterverbindungen, Buchungsquoten und technische Kapazitäten vorzulegen.
Zeitplan:
  • Die vorgeschlagenen Regelungen sollen spätestens bis zum 01.10.2026 vollständig umgesetzt werden.
Im Rahmen des zweiten Konsultationsverfahrens beteiligt sich die IHK Pfalz mit einer Stellungnahme. Gerne nehmen wir hierfür Ihre Einschätzung entgegen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Plandokumente und Informationen Weitere Informationen finden Sie hier.
Frist für Anregungen 17.02.2025