Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen - bundesweit
Gesetzesvorhaben | Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen |
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Bezeichnung | Stellungnahme im Rahmen der Verbändeanhörung zur Umsetzung der IE-Richtlinie |
Inhalt |
Das BMUKN hat erneut ein Artikelgesetz und eine Mantelverordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen (IE-Richtlinie) an Verbände versandt. Neben Anpassungen der Entwürfe aus November 2024 sind auch Änderungen am Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Umweltauditgesetz (UAG) und Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen.
Das BMUKN listet folgende wesentliche Änderungen zu den Referentenentwürfen aus 2024 auf:
An der Mantelverordnung wurden nur wenige Änderungen vorgenommen. Als wesentlich aufgefallen sind uns im Artikel 3 (Verordnung über die Umsetzung von Vorgaben an ein Umweltmanagementsystem und von Umweltleistungswerten in Industrieanlagen – 45. BImSchV) § 3 Absatz 4, nach dem bei der Vorschrift zu einem Chemikalienverzeichnis auf Gefahrstoff- und Abwasserverordnung verwiesen wird.
Die IHK-Organisation plant zur Anhörung die DIHK-Stellungnahme zu den Referentenentwürfen aus 2024 zu aktualisieren. Gerne nehmen wir dazu Ihre Änderungsvorschläge und Ergänzungen auf.
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Plandokumente und Informationen | Die Referentenentwürfe finden Sie hier. Die DIHK-Stellungnahme von Januar 2025 finden Sie hier. |
Frist für Anregungen | 15.08.2025 |