Stellungnahme zum Geothermie-Beschleunigungsgesetz
Gesetzesvorhaben | Stellungnahme zum Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG) - bundesweit |
---|---|
Bezeichnung | DIHK-Stellungnahme zum Referentenentwurf für das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher |
Inhalt |
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat einen überarbeiteten Referentenentwurf für das Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG) vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist es, Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen, Wärmespeichern und Wärmeleitungen zu beschleunigen.
Die wichtigsten Inhalte in Kürze:
In einem Geothermie- und Wärmepumpengesetz (GeoWG) werden Erleichterungen für einen beschleunigten Auf- und Ausbau von Geothermie, Wärmepumpen, Wärmespeicher und Wärmeleitungen eingeführt. Der Gesetzeszweck (§ 1) erwähnt nun auch die Nutzung von Kälte und der Anwendungsbereich (§ 2) wird im Vergleich zum früheren Entwurf auf Nebenanlagen und Wärmeleitungen ausgeweitet, die (§ 3) als „Rohrleitungsanlage zur Beförderung von Dampf -oder Warmwasser“ definiert werden. In § 4 wird gesetzlich das überragende Öffentliche Interesse für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und -speicher festgelegt, nicht jedoch für Wärmeleitungen. Im Vergleich zum früheren Regierungsentwurf ist nun zusätzlich der vorrangige Belang bei Schutzgüterabwägungen – vergleichbar zum EEG – aufgenommen worden. Neben dem vorzeitigen Baubeginn werden gesetzlich Ausnahmen vom Allgemeinen Schutz (§ 39 BNatSchG) und Tötungsverbot (§ 44 BNatSchG). Auf Ausnahmen vom Tötungsverbot hatte sich die Ampel-Koalition nicht einigen können. Neu gefasst wurden Duldungspflichten (§ 7) von Eigentümern und Nutzungsberechtigten. In § 8 wird ein Planfeststellungsverfahren (mit UVP) bzw. Plangenehmigung (ohne UVP) für Wärmeleitungen eingeführt. Weitgehend unverändert bleiben dagegen die Einschränkung von Rechtsbehelfen (§ 9), die eine aufschiebende Wirkung von Widersprüchen oder Klagen vermeiden soll. Zudem werden bei Gerichtsverfahren der Instanzenzug verkürzt (§ 10).
Für eine DIHK-Stellungnahme freuen wir uns über Rückmeldungen bis zum 16. Juli.
|
Plandokumente und Informationen | Den Entwurf zum GeoBG finden Sie hier. |
Frist für Anregungen | 16.07.2025 |