IHK24

Meldungen in der EU-Methanverordnung - bundesweit

Gesetzesvorhaben Meldungen in der EU-Methanverordnung - bundesweit
Bezeichnung Konsultation zu einheitlichen Meldevorlagen in der EU-Methanverordnung
Inhalt
Die EU-Kommission konsultiert einen Durchführungsrechtsakt zu einheitlichen Vorlagen für die Meldung von Methanemissionen. Die IHK-Organisation möchte sich hierbei mit einer eigenen Stellungnahme beteiligen und bittet betroffenen Unternehmen um Hinweise zur Praxistauglichkeit der vorgesehenen Vorgaben.
Die Vorlagen konkretisieren Berichtspflichten nach Artikel 12 sowie die damit verbundenen Meldungen zu Ablass- und Abfackelereignissen nach Artikel 16 Absatz 2 und zu bestimmten Bohrlöchern nach Artikel 18 Absatz 3. Die Konsultation betrifft damit nicht unmittelbar die im Änderungsvorschlag behandelten Importpflichten nach den Artikeln 28 und 29.
Der Entwurf sieht ein integriertes Berichtssystem innerhalb einer von der Kommission geführten Methan-Transparenzdatenbank vor. Die Berichte sollen über die zuständigen nationalen Behörden an die Kommission übermittelt werden.
Die vorgeschlagenen Vorlagen differenzieren nach Tätigkeiten entlang der Wertschöpfungskette, unter anderem:
  • Exploration und Förderung von Erdöl und fossilem Gas,
  • inaktive und vorübergehend stillgelegte Bohrlöcher,
  • Gasfernleitung und Verdichterstationen,
  • LNG-Verflüssigung, -Transport und -Regasifizierung,
  • unterirdische Gasspeicher,
  • Gasverteilnetze sowie
  • Ablass- und Abfackelereignisse.
Für die Berichterstattung sind je nach Tätigkeit unter anderem Daten zu Emissionsquellen, Aktivitäts- und Emissionsfaktoren, Methanemissionsmengen, Unsicherheiten, Quantifizierungsmethoden und Verifizierungsergebnissen vorgesehen. Die Berichtssystematik soll mit den Berichtsformaten der Oil and Gas Methane Partnership 2.0 kompatibel sein.
Bitte um Rückmeldung und Leitfragen
Die IHK-Organisation möchte den betroffenen Unternehmen eine Beteiligung an der Konsultation ermöglichen. Wir bitten Sie daher um eine kurze Einschätzung zu folgenden Fragen:
  • Anwendbarkeit und Datenverfügbarkeit:
    Sind die in den für Ihr Unternehmen einschlägigen Vorlagen verlangten Daten bereits verfügbar und mit vertretbarem Aufwand in der vorgesehenen Struktur berichtsfähig? Bei welchen Datenfeldern bestehen besondere Schwierigkeiten?
  • Kompatibilität mit bestehenden Systemen:
    Lassen sich vorhandene betriebliche Berichts- und Datenmanagementsysteme sowie bereits nach OGMP 2.0 erhobene Daten ohne wesentliche Doppelarbeit für die neuen EU-Vorlagen nutzen? Wo bestehen Abweichungen oder zusätzliche Berichtslasten?
  • Messung, Quantifizierung und Verifizierung:
    Sind die Angaben zu Mess- und Quantifizierungsmethoden, Unsicherheiten, Aktivitäts- und Emissionsfaktoren sowie die Anforderungen an Verifizierung und Abgleich praktisch umsetzbar? Wo besteht konkreter Nachbesserungsbedarf?
  • Digitales Berichtssystem und Vertraulichkeit:
    Welche Anforderungen sollte die Methan-Transparenzdatenbank erfüllen, damit die Datenübermittlung sicher, technisch praktikabel und möglichst bürokratiearm erfolgt? Bestehen Bedenken hinsichtlich Geschäftsgeheimnissen, Veröffentlichung, Zugriffsrechten oder der Mehrfachübermittlung bereits gemeldeter Daten?
Konkrete Beispiele, eine Benennung besonders problematischer Felder in den beigefügten Vorlagen sowie Vorschläge für alternative Formulierungen oder Vereinfachungen sind besonders hilfreich. Eine Beantwortung aller Fragen ist nicht erforderlich.
Plandokumente und Informationen Die Unterlagen zur Konsultation finden Sie hier.
Frist für Anregungen 03.11.2026