IHK24
Gesetzesentwurf Registrierkassenpflicht - bundesweit
| Gesetzesvorhaben | Gesetzesentwurf Registrierkassenpflicht - bundesweit |
|---|---|
| Bezeichnung | Rückmeldemöglichkeit zur geplanten Registrierkassenpflicht und digitaler Belegebereitstellung |
| Inhalt |
Die Bundesregierung hat auf der Kabinettssitzung am 23. September 2026 den Entwurf des Bundesfinanzministeriums zur Einführung einer allgemeinen Registrierkassen- und einer digitalen Belegbereitstellungspflicht verabschiedet. Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von mehr als 100.000 Euro sollen ab dem 1. Januar 2028 nicht mehr die Möglichkeit haben, eine offene Ladenkasse (OLK) zu nutzen. Eine Ausnahme ist vorgesehen, wenn der Bargeldumsatz unter 12.000 Euro liegt. Vielmehr müssen diese Unternehmen dann eine elektronische Registrierkasse verwenden, die mit einer zertifizierten elektronischen Sicherheitseinrichtung (TSE) abgesichert ist (Registrierkassenpflicht). Zudem soll die bislang bestehende Belegausgabepflicht in Papierform (Bonpflicht) in eine digitale Belegbereitstellungspflicht umgewandelt werden, so dass dem Kunden zukünftig Belege in einem elektronischen Format zur Verfügung gestellt werden müssen, z.B. über einen QR-Code oder ein NFC-Modul.
Erste Einordnung
Unternehmen werden durch diese Maßnahmen mit erheblichen finanziellen und administrativen Kosten belastet, da gerade Kleinstunternehmen nunmehr zur Anschaffung einer elektronischen Registrierkasse verpflichtet werden und alle Unternehmen aufwändige Verfahren zur Bereitstellung von digitalen Kassenbelegen (z.B. QR-Code mit Cloudintegration) implementieren müssen.
Mit Blick auf das Gesetzgebungsverfahren soll seitens der IHK-Organisation bundesweit eine gemeinsame Positionierung erarbeitet werden. Unterstützen Sie uns dabei. Gerne nehmen wir für diese politische Arbeit Beispiele aus Ihrem Unternehmen entgegen: Welche Kosten, technischen Probleme und praktischen Folgen sind zu erwarten? Wo sehen Sie die größten Umsetzungsprobleme in Ihrem Unternehmen? Sind Ihnen praxiserprobte Alternativen bekannt?
Über Rückmeldungen bis einschließlich 21. Oktober 2026 freuen wir uns - unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen noch eine offene Ladenkasse nutzt oder nicht. Denn auch bestehende Kassensysteme müssten für eine digitale Belegbereitstellung ggfs. umgestellt und aufgerüstet werden.
Besonders hilfreich sind konkrete Angaben zu:
Für belastbare Beispiele wären vielleicht noch folgende Punkte interessant:
Auch grobe Kostenschätzungen, Angebote von Kassenanbietern oder kurze Schilderungen einzelner Unternehmen sind hilfreich.
Die Rückmeldungen sollen in die politische Positionierung der IHK-Organisation sowie in Gespräche mit Politik und Finanzverwaltung einfließen. Unternehmensbeispiele werden selbstverständlich absolut vertraulich behandelt. Sollte eine namentliche Nennung Ihrerseits erwünscht sein oder Ihre Rückmeldung ausschließlich zu internen Zwecken erfolgen, teilen Sie uns dies bitte mit.
|
| Plandokumente und Informationen | Dokumente und Informationen: Den Referentenentwurf finden Sie hier. |
| Frist für Anregungen | 21.10.2026 |
