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EU-Rechtsrahmen für erneuerbare Energien - EU
| Gesetzesvorhaben | EU-Rechtsrahmen für erneuerbare Energien - EU |
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| Bezeichnung | Konsultation zum EU-Rechtsrahmen für erneuerbare Energien nach 2030 |
| Inhalt |
Mit der Aufforderung zur Stellungnahme zu einer Folgenabschätzung (Call for Evidence) möchte die Europäische Kommission die Grundlagen für einen neuen Rechtsrahmen für erneuerbare Energien im Zeitraum 2030–2040 sondieren. Die DIHK hat hierzu einen Entwurf für eine Stellungnahme mit ersten Hauptbotschaften aus bestehenden Positionspapieren erarbeitet und bittet um Rückmeldung.
Generell setzt hierbei die Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED) verbindliche EU‑Ausbauziele und harmonisiert europaweit Rahmenbedingungen. Sie wirkt im Energiebinnenmarkt z. B. durch Vorgaben zu Herkunftsnachweisen, Quoten und Netzpriorität. Im EU‑Beihilferecht bildet sie die Grundlage für beihilfekonforme Fördermechanismen, etwa Ausschreibungen. In Deutschland erfolgt die Umsetzung v. a. im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG), Wärmeplanungsgesetz und Energiewirtschaftsgesetz (EnWG‑Anpassungen).
Inhalte und Ziele des Rechtsrahmens
DIHK-Forderungen und Hauptbotschaften
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| Plandokumente und Informationen | Weitere Informationen zum „Call for Evidence“ finden Sie hier. |
| Frist für Anregungen | 15.04.2026 |
