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EU-Rechtsrahmen für erneuerbare Energien - EU 

Gesetzesvorhaben EU-Rechtsrahmen für erneuerbare Energien - EU
Bezeichnung Konsultation zum EU-Rechtsrahmen für erneuerbare Energien nach 2030
Inhalt
Mit der Aufforderung zur Stellungnahme zu einer Folgenabschätzung (Call for Evidence) möchte die Europäische Kommission die Grundlagen für einen neuen Rechtsrahmen für erneuerbare Energien im Zeitraum 2030–2040 sondieren. Die DIHK hat hierzu einen Entwurf für eine Stellungnahme mit ersten Hauptbotschaften aus bestehenden Positionspapieren erarbeitet und bittet um Rückmeldung.
Generell setzt hierbei die Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED) verbindliche EU‑Ausbauziele und harmonisiert europaweit Rahmenbedingungen. Sie wirkt im Energiebinnenmarkt z. B. durch Vorgaben zu Herkunftsnachweisen, Quoten und Netzpriorität. Im EU‑Beihilferecht bildet sie die Grundlage für beihilfekonforme Fördermechanismen, etwa Ausschreibungen. In Deutschland erfolgt die Umsetzung v. a. im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG), Wärmeplanungsgesetz und Energiewirtschaftsgesetz (EnWG‑Anpassungen).
Inhalte und Ziele des Rechtsrahmens
  • Übergeordnete Zielsetzung der EU: Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der EU sowie kosteneffiziente Minderung der Treibhausgasemissionen durch verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien.
  • Operative Schwerpunkte der Sondierung:
    • Beschleunigung von Investitionen und verbesserte Systemintegration erneuerbarer Energien,
    • stärkere Elektrifizierung im Endverbrauch und Förderung noch nicht wettbewerbsfähiger Technologien,
    • Präzisierung des Bioenergierahmens, Verbesserung der Planbarkeit der Energiewende und Straffung administrativer Verfahren.
  • Regulatorische Optionen nach Auffassung der EU: Prüfung weiterer Vereinfachungen, stärkere Unterstützung und Monitoring auf EU‑Ebene, Differenzierung zwischen ausgereiften und neuen Technologien sowie Optimierung des bestehenden Rechtsrahmens und der Verpflichtungen für Mitgliedstaaten und Wirtschaft.
DIHK-Forderungen und Hauptbotschaften
  • Markteffizienz stärken und staatliche Förderung beenden: Die DIHK sieht die über 20 Mrd. Euro jährlich an Förderkosten als erhebliche Belastung für den Bundeshaushalt und als Eingriff in das effiziente Zusammenspiel von CO₂‑Handel und Merit‑Order‑basiertem Strommarkt. Förderinstrumente sollten daher auf ein Minimum begrenzt und – sofern erforderlich – als Investitionszuschüsse statt laufender Betriebskostenförderungen ausgestaltet werden.
  • Netzinfrastruktur digitalisieren, dynamisieren und schneller ausbauen: Fehlende Netzanschlusskapazitäten bremsen Elektrifizierung, Investitionen und Ansiedlungen in nahezu allen Branchen, insbesondere durch lange Wartelisten, bürokratische Verfahren und Fachkräftemangel. Neben einem beschleunigten Netzausbau fordert die DIHK modernisierte Vergabeverfahren, eine umfassende Digitalisierung und Vereinheitlichung der Antragsprozesse sowie die Einführung dynamischer Netzentgelte, um bestehende Kapazitäten effizienter zu nutzen und europaweit mehr Anreize für netzdienliches Verhalten zu schaffen.
  • Den europäischen Strombinnenmarkt vertiefen und Interkonnektoren ausbauen: Für Unternehmen senkt der integrierte Strommarkt durch eine gemeinsame Merit Order Beschaffungskosten und erhöht die Versorgungssicherheit. Um diese Vorteile weiter auszubauen, sollten Grenzkuppelstellen rasch erweitert und eine gemeinsame europäische Energieinfrastruktur politisch gestärkt werden. Zersplitterte Preiszonen erhöhen hingegen Kosten und reduzieren Wettbewerb; daher befürwortet die DIHK die Fortführung der einheitlichen Strompreiszone Deutschland–Luxemburg.
Plandokumente und Informationen Weitere Informationen zum „Call for Evidence“ finden Sie hier.
Frist für Anregungen 15.04.2026