CBAM-Erweiterung
Gesetzesvorhaben | CBAM-Erweiterung - bundesweit |
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Bezeichnung | Stellungnahme zur geplanten Nachbesserung und Erweiterung von CBAM |
Inhalt |
Im Rahmen der Umsetzung des EU-CO2-Ausgleichsmechanismus (CBAM) hat die Europäische Kommission eine Konsultation zur Erweiterung auf nachgelagerte Produkte, zusätzliche Anti-Umgehungsmaßnahmen und Regeln für indirekte Emissionen im Stromsektor gestartet.
Die Kommission schlägt eine Präzisierung und Ergänzung der Vorschriften zur Emissionsberichterstattung und -regulierung für bestimmte Sektoren vor. Ziel ist es, das Risiko von Carbon Leakage zu verringern, weil nachgelagerte Produktionsprozesse zur Umgehung des CBAM im Ausland angesiedelt werden. Außerdem sollen Anti-Umgehungsmaßnahmen eingeführt werden, um Praktiken zu verhindern, die eine finanzielle Verpflichtung umgehen. Zudem sollen Methoden für indirekte Emissionen im Stromsektor aktualisiert werden.
Die zentralen Inhalte der Konsultation und potenziellen Kritikpunkte bei der Umsetzung sind:
Die IHK-Organisation wird sich mit einer Stellungnahme an der Konsultation beteiligen. Lassen Sie uns hierfür gerne Ihre Einschätzung zukommen.
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Plandokumente und Informationen | Die Konsultation finden Sie hier. |
Frist für Anregungen | 19.08.2025 |