Konsultation zum EU-ETS I - bundesweit

Gesetzesvorhaben Konsultation zum EU-ETS I - bundesweit
Bezeichnung Überprüfung des EU-Emissionshandelssystems (See- und Luftverkehr sowie ortsfeste Anlagen) und Marktstabilitätsreserve
Inhalt
Die EU-Kommission evaluiert derzeit das EU-Emissionshandelssystem (ETS I) mit Blick auf eine mögliche Revision im Jahr 2026. Ziel ist es, das ETS I stärker auf das 2040-Klimaziel auszurichten und um neue Elemente wie negative Emissionen, zusätzliche Sektoren und internationale Verknüpfungen zu erweitern.
Ziele und Optionen der Sondierung zu einer Folgenabschätzung sind:
  • Luftverkehr: Überprüfung des geografischen Geltungsbereichs des EU-EHS in Bezug auf internationale Flüge und mögliche Anpassung an das globale System CORSIA der International Civil Aviation Organization (ICAO), unter besonderer Berücksichtigung abgelegener Regionen
  • Carbon Leakage: Bewertung zusätzlicher Schutzmechanismen für nicht vom CBAM erfasste Sektoren zur Vermeidung von Produktionsverlagerungen
  • CO₂-Entnahme / Negative Emissionen: Prüfung der Einbindung dauerhafter CO₂-Entnahmetechnologien (z. B. BECCS, DACCS) in das EU-EHS
  • Abfallwirtschaft: Mögliche Ausweitung des EU-EHS auf Siedlungsabfallverbrennungsanlagen ab 2028 sowie Bewertung anderer abfallbedingter Emissionsquellen
  • CO₂-Nutzung (nicht dauerhaft): Sicherstellung, dass nur dauerhaft gebundene Emissionen im EHS berücksichtigt werden, um Doppelzählungen zu vermeiden
  • Schwellenwerte / Kleine Anlagen: Prüfung einer möglichen Senkung des 20-MW-Schwellenwerts zur Einbeziehung kleinerer Emittenten ins EU-EHS
  • Seeverkehr: Bewertung der Weiterentwicklung des EU-EHS im Seeverkehr im Hinblick auf IMO-Maßnahmen, kleinere Schiffe und besondere Dienste der territorialen Kontinuität
  • Marktstabilitätsreserve (MSR): Überprüfung der MSR-Parameter hinsichtlich ihrer Wirkung auf Marktstabilität, Wettbewerbsfähigkeit und Vermeidung von Carbon Leakage
  • CO₂-Marktverknüpfung: Untersuchung möglicher Vorteile einer Verbindung des EU-EHS mit anderen internationalen CO₂-Märkten
  • Vereinfachung & Kohärenz: Evaluierung von Vereinfachungspotenzial und Kohärenz mit anderen EU-Vorgaben zur Reduzierung administrativer Anforderungen
  • Einnahmenverwendung: Analyse, wie die Nutzung der Einnahmen aus dem Emissionshandel klimawirksam maximiert werden kann
Die DIHK wird eine Stellungnahme abgeben und bittet dafür um praxisnahes Feedback bis zum 27. Juni. Besonders hilfreich ist dabei ein unternehmensnahes Meinungsbild zu folgenden Themenbereichen der Konsultation:
  • Vereinfachung des Verwaltungsaufwands
    Wie lässt sich der Verwaltungsaufwand bzw. die Regulierungskosten im Rahmen des ETS reduzieren? Gibt es Vorschläge zur Verbesserung aus direkt betroffenen Unternehmen?
  • Emissionen aus dem Luftverkehr
  • Emissionen aus dem Seeverkehr
  • Regelungen zu ortsfesten Anlagen
    Gibt es Vorschläge für Bereiche, in denen die Richtlinie vereinfacht werden könnte, ohne die Umweltintegrität des EHS im Bereich der ortsfesten Anlagen zu beeinträchtigen?
  • Funktion und Ausgestaltung der Marktstabilitätsreserve (MSR)
    Was sollte mit der MSR künftig erreicht werden, um das ordnungsgemäße Funktionieren des EU-EHS zu gewährleisten?
    Würden Sie Änderungen an der MSR vorschlagen? Welche?
  • Potenzielle Erweiterung des Anwendungsbereichs
    Wie bewerten Sie die mögliche Ausweitung des Anwendungsbereichs der Richtlinie, z.B. auf die Einbeziehung der Verbrennung von Siedlungsabfällen?
    Stimmen Sie einer Senkung des Schwellenwertes für die Anlagenkapazität zu? Warum?
Gerne berücksichtigen wir Ihre Rückmeldung für die Stellungnahme.
Plandokumente und Informationen Hier gelangen Sie direkt zur Konsultation.
Frist für Anregungen 27.06.2025