IHK24

Finanzierungsverfahren des Wasserstoffkernnetzes

Gesetzesvorhaben
Konsultation zum Finanzierungsverfahren des Wasserstoffkernnetzes
Bezeichnung
BNetzA startet Konsultation zum Finanzierungsverfahren für das Wasserstoffkernnetz („Festlegung WANDA“)
Inhalt
Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes soll bis 2055 durch Netzentgelte refinanziert werden. Die Festlegung WANDA schafft hierfür den regulatorischen Rahmen und gibt Vorgaben für die Bestimmung eines marktfähigen Entgelts für den Wasserstoffhochlauf.

Die Regierungskoalition hat letzte Woche Einigung über die Finanzierungsmodalitäten für das Kernnetz erzielt. Diese sollen zu marktfähigen Netzentgelten führen, ohne die Fernleitungsnetzbetreiber übermäßig zu belasten, die hohe Investitionen in Höhe von 20 Milliarden Euro tätigen müssen. Gleichzeitig soll das Konzept Investitionen von externen Geldgebern anziehen. 
Ein zentrales Element ist das vorgesehene Amortisationskonto. Für das Amortisationskonto wird der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) verantwortlich sein. THE soll Kredite von der staatlichen KfW-Bank erhalten, um die Defizite auszugleichen, die zumindest am Anfang zwischen Entgelten und Kosten für die Netzfinanzierung entstehen werden. Bis 2055 soll das Konto ausgeglichen sein. 
Um das "Henne-Ei-Problem" zu lösen, wird die Bundesnetzagentur mit dem vorgestellten Entwurf der Festlegung WANDA einen Mechanismus einführen, der es den Netzbetreibern erlaubt, heute entstehende Kosten erst später während einer Phase höherer Marktnachfrage nach Wasserstofftransporten durch Netzentgelte zu decken. Die Festlegung WANDA beschreibt zunächst die regulatorischen Rahmenbedingungen für die Finanzierung des Wasserstoffkernnetzes. Details, wie die konkrete Höhe der Netzentgelte, bleiben weiteren Festlegungsverfahren vorbehalten.
Die IHK-Organisation wird sich an der Konsultation beteiligen und nimmt gerne Ihre Einschätzung mit auf.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!