Flächennutzungsplan Kommunale Wärmeplanung - Zweibrücken
| Stadt/Gemeinde | Zweibrücken |
|---|---|
| Bezeichnung | Kommunale Wärmeplanung nach Einführung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) |
| Inhalt | mit Einführung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) des Bundes werden alle Kommunen des Landes dazu verpflichtet, eine Form der kommunalen Wärmeplanung spätestens bis zum 30.06.2028 durchzuführen. Das Ziel der Wärmeplanung besteht darin, ein Strategiepapier zu entwickeln, welches ausgehend von der aktuellen Ausgangslage der Wärmeversorgung in der Kommune einen Weg skizziert, wie über die Zwischenziele 2030 und 2035 bis 2040 eine klimaneutrale, nachhaltige Wärmeversorgung entstehen kann. Aus diesem Grund hat die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land die Firma EnergyEffizienz GmbH beauftragt, eine kommunale Wärmeplanung gemäß des Technischen Annex der Kommunalrichtlinien zu erstellen. |
| Plandokumente und Informationen | Zur Internetseite von Zweibrücken |
| Rückmeldung bitte bis: | 16.12.2025 |
