Flächennutzungsplan "Gewerbegebiet Nördlich der B420" - Alsenz
| Stadt/Gemeinde | Verbandsgemeinde Nordpfälzerland |
|---|---|
| Bezeichnung | Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der 1.Änderung und Neufassung des Bebauungsplanes “Gewerbegebiet Nördlich der B 420” |
| Inhalt | Der wirksame Flächennutzungsplan der ehemaligen Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel – Ortsgemeinde Alsenz (Teilplan 1) – stellt den Änderungsbereich als Gewerbegebiet (GE) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 8 BauNVO und als Flächen für den überörtlichen Verkehr (B 420) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 4 BauGB dar. Die in Aufstellung befindliche 1. Änderung und Neufassung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nördlich der B 420“ (1999) der Ortsgemeinde Alsenz, die u.a. ein Sonstiges Sondergebiet (SO) gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel & Dienstleistung“ und ein Sonstiges Sondergebiet (SO) gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Solarpark“ festsetzt, wird nicht aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt. Demnach ist der Flächennutzungsplan der ehemaligen Verbandsgemeinde AlsenzObermoschel – Ortsgemeinde Alsenz (Teilplan 1) – im Rahmen einer Teilfortschreibung zu ändern. |
| Plandokumente und Informationen | Hier können Sie die Unterlagen einsehen |
| Rückmeldung bitte bis: | 07.01.2026 |
