Bebauungsplan "Landesgartenschau" - Neustadt

Stadt/Gemeinde Stadt Neustadt
Bezeichnung Bebauungsplan “Landesgartenschau I. Änderung und Erweiterung” in den Stadtbezirken 14 und 31
Inhalt Die Stadt Neustadt an der Weinstraße ist mit ihrer Bewerbung zur Ausrichtung der Landesgartenschau 2027 erfolgreich gewesen. Zur Sicherung der städtebaulichen und landschaftsarchitektonischen Ziele wurde der Bebauungsplan „Landesgartenschau“ am 13.02.2025 wirksam. Allerdings trifft dieser Bebauungsplan ausschließlich Festsetzungen zu den Daueranlagen. Inzwischen ist von der LGS gGmbH die Planung für den Durchführungszeitraum vom 15.04.2027 –17.10.2027 fertiggestellt. Neben den textlichen Festsetzungen für die temporären Nutzungen durch die Landesgartenschau muss nun auch die Folgenutzung für das ehemalige Abfallwirtschaftszentrum bauplanungsrechtlich gesichert werden. Da diese Flächen bisher nicht überplant waren, wurde der bisherige Geltungsbereich entsprechend erweitert. Auf den Flächen des ehemaligen Abfallwirtschaftszentrums und der ehemaligen Schlichtwohnungen soll ein naturnaher Campingplatz entstehen. Dieser wird als Sondergebiet, dass der Erholung dient mit der Zweckbestimmung „Campingplatz und Ferienhäuser“ ausgewiesen.
Plandokumente und Informationen Hier können Sie die entsprechenden Unterlagen abrufen.
Rückmeldung bitte bis: 31.07.2025