IHK24

Bebauungsplan "Gewerbegebiet Bahnhofstraße" - Ramsen

Stadt/Gemeinde Ramsen
Bezeichnung Bebauungsplan “Gewerbegebiet Bahnhofstraße”, 1. Änderung
Inhalt Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB ist es Aufgabe der Gemeinden, Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung erforderlich ist. Konkreter Planungsanlass für die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Bahnhofstraße 1. Änderung“ besteht aufgrund der Erweiterungs- bzw. Nutzungsabsicht eines bereits ansässigen Gewerbetreibenden. Das Plangebiet liegt teilweise im Bebauungsplan „Gewerbegebiet Bahnhofstraße“. Der verbleibende Bereich ist unbeplant. Durch die hier in Rede stehende 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Bahnhofstraße“ soll die gewerbliche Nutzung in Richtung Osten erweitert werden, um eine Erweiterung der Betriebsfläche zu ermöglichen.
Plandokumente und Informationen Die Planungsunterlagen finden Sie hier.
Rückmeldung bitte bis: 01.10.2026