Die IHK Pfalz in Ludwigshafen zieht vom 8. bis 12. Juni um. In der Umzugsphase sind die Mitarbeitenden nur eingeschränkt persönlich erreichbar.
Telefonisch und per E-Mail ist der Kontakt jederzeit möglich. Wer persönlich kommen möchte, sollte vorher einen konkreten Besuchstermin vereinbaren. Alle wichtigen Informationen zum Umzug jederzeit hier.
Nr. 38346
Recht

Forderungsmanagement

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Der Eigentumsvorbehalt dient dem Sicherungsbedürfnis des Verkäufers, wenn er den Kaufpreis nicht im Voraus oder Zug um Zug gegen Übergabe der gekauften Sache erhält. Nachfolgend werden verschiedene Formen des Eigentumsvorbehalts dargestellt.

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Geld und Taschenrechner © Grecaud Paul - stock.adobe.com

Zahlungsausfälle stellen viele Unternehmen vor gravierende Probleme. Schon der Ausfall einzelner Forderungen kann für kleine und mittlere Unternehmen existenzbedrohend sein. Erfahren Sie hier, wie Zahlungsausfällen möglichst vorgebeugt werden kann.

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Ein effektives Mahnwesen ist für jedes Unternehmen von großer Bedeutung, um Außenstände möglichst schnell und ohne Verluste zu realisieren. Nachfolgende Tipps zur betrieblichen Organisation des Mahnwesens sollen hierzu einen Beitrag leisten...

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Unbezahlte Geldforderungen stellen für Unternehmen häufig ein erhebliches Problem dar. Das gerichtliche Mahnverfahren stellt einen einfachen und kostengünstigen Weg zur Erlangung eines Titels dar, mit Hilfe dessen die Außenstände vollstreckt werden können.

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Ändert auch eine gerichtliche Verurteilung nichts an der Leistungsbereitschaft des Schuldners, bleibt dem Gläubiger die Möglichkeit, sein Recht mit den Mitteln der Zwangsvollstreckung durchsetzen.

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Hat der Schuldner wertvolle Gegenstände, kann sich eine Pfändung lohnen. Die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners bietet sich insbesondere dann an, wenn dieser wertvolle Gegenstände besitzt, wie bspw. Schmuck, teure Teppiche oder ähnliches.

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Von besonderer Bedeutung bei der Vollstreckung wegen Geldforderungen ist heutzutage die Pfändung von Forderungen und anderen Vermögenswerten. Die praktisch häufigste Art der Zwangsvollstreckung sind die Gehaltspfändung und die Kontopfändung

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Bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen kommen drei Maßnahmen in Betracht, zwischen denen der Gläubiger wählen kann: Zwangshypothek, Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung. Die Zwangsvollstreckung in Immobilien bietet sich wegen höherer Kosten vor allem bei großen ausstehenden Summen an.

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Hinweise zum Pfändungsschutz von Arbeitnehmern und Selbstständigen.