Recht
Kurzfristig Erleichterungen für bereits produzierte Ware
Seit dem 27.09.2026 gelten neue Vorgaben für die Werbung mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Unmittelbar vor dem Anwendungsbeginn hat der Bundestag am 24.09.2026 noch eine wichtige Ergänzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beschlossen. Mit dem neuen § 15b UWG soll für Waren, die bereits vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebracht wurden, bei bestimmten Verstößen gegen die neuen Vorgaben eine Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Unterlassungsansprüchen erfolgen.
Für das Inkrafttreten ist noch der Bundesratsbeschluss notwendig sowie die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Es ist allerdings vorgesehen, dass die Regelung rückwirkend ab 27.09.2026 gilt.
Die Umsetzung der EmpCo (Empowering Consumers for the Green Transition)-Richtlinie soll Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Greenwashing und irreführenden Nachhaltigkeitsaussagen schützen. Unter anderem werden bestimmte allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „ökologisch“ stärker reguliert. Hinzu kommen neue Vorgaben etwa für Nachhaltigkeitssiegel, Aussagen über künftige Umweltleistungen sowie Aussagen zur Klimaneutralität auf Grundlage der Kompensation von Treibhausgasemissionen.
Die vorgesehenen Erleichterungen für Bestandswaren sollen insbesondere die Schwere des Verstoßes, die Anstrengungen des Unternehmens zur Beseitigung des Verstoßes sowie die Kosten und Umweltbelastungen, die mit einer Vernichtung von Warenbeständen verbunden wären, berücksichtigen. Je nach Einzelfall kann dies beispielsweise zusätzliche Informationen, eine Abverkaufsfrist für bestimmte Produkte oder auch den Ausschluss eines Unterlassungsanspruchs rechtfertigen.
Wichtig: Dabei handelt es sich nicht um eine pauschale Abverkaufsfrist bis 2028. Die Sonderregelung ist vielmehr bis September 2028 befristet und verlangt eine Prüfung des jeweiligen Einzelfalls.
Nicht erfasst von dieser Verhältnismäßigkeitsprüfung sind u.a. die Unternehmenswebseite, Werbung auf Social-Media-Kanälen und gedruckte Werbemittel.
