Recht

Irreführende Angebote im Rahmen von Markenverlängerungen

Im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und –verlängerungen werden häufig Zahlungsaufforderungen und Rechnungen von privaten Anbietern verschickt.
Diese teilweise irreführenden Angebote erwecken durch ihre Gestaltung den Anschein, dass es sich dabei um amtliche Formulare des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) bzw. Schreiben im Auftrag des DPMA handelt. Dieser Eindruck verstärkt sich insbesondere durch Verwendung von entsprechenden Farben, Emblemen und Unternehmensbezeichnungen.
Der Angebotscharakter dieser Schreiben, die oftmals in englischer Sprache verfasst sind, ergibt sich oftmals erst durch Lektüre des Kleingedruckten.
Mit derartigen Angeboten wird der Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags bezweckt, der die Erbringung von Dienstleistungen zur Verlängerung von Schutzrechten zum Gegenstand hat. Zum Teil handelt es sich auch um Offerten zur Eintragung in ein nichtamtliches Register. Derartige Schreiben entfalten keinerlei Rechtswirkungen. Eine Zahlungsverpflichtung wird erst durch Annahme des Angebots begründet.
Unternehmen sollten derartige Schreiben immer genau prüfen. Wurde ein Formular versehentlich unterzeichnet, sollte die Möglichkeit einer Anfechtung des Vertrags in Erwägung gezogen werden.

Das DPMA beschreibt auf seiner Internetseite ausführlich das Verfahren der Schutzrechtsverletzungen. Außerdem werden Unternehmen aufgelistet, die nicht vom DPMA beauftragt sind.