Recht

Fallstricke bei der Werbung mit der Fußball-EM 2024

Vom 14. Juni -14.Juli 2024 findet die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland statt. Die Euphorie dieses Sportereignisses im eigenen Land können und sollten Unternehmen nutzen, um gezielt ihre Werbemaßnahmen danach auszurichten. Um keine Fouls zu begehen und danach ins Abseits zu geraten, sollten Unternehmen sich mit den wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Da die EM 2024 ein Markenprodukt der UEFA ist, liegt die Vermarktung der kommerziellen Rechte ausschließlich in den Händen der UEFA.

So darf ich werben

1. Werbung, Promotion und Berichterstattung

Werbung unter Bezugnahme auf die EM, d.h. Angaben, die zur Beschreibung der Eigenschaften der vertriebenen und beworbenen Waren und Dienstleistungen dient, ist grundsätzlich zulässig. Dazu zählen die Verwendung allgemeiner Fußballausdrücke oder Bilder (z.B. Fußball in Deutschland, europameisterliche Rabatte), sowie die redaktionelle Berichterstattung über die EM und die nicht-kommerzielle Verwendung sowie der Druck von Spielplänen ohne Logos.
Ebenso ist die Gewährung von Rabatten bzw. Sonderpreisen anlässlich der EM ist grundsätzlich zulässig. Erlaubt ist z.B. die Werbung mit „Fan-Wurst für 5,00 €“ oder „EM-Frikadelle“.

2. Merchandising und Dekoration

Merchandising-Produkte und die Verwendung von Ausdrücken, die allgemein mit Fußball und Deutschland in Verbindung stehen (z.B. T-Shirts mit dem Aufdruck „Wir lieben Fußball“ oder/und Nationalflaggen ohne UEFA-Embleme) sind zulässig. Die Dekoration mit Artikeln, die mit Fußball und Deutschland in Verbindung stehen (z.B. Aufstellen der deutschen Fahne auf der Theke einer Bar; Dekoration einer Auslage mit Fußbällen ohne Logo) ist erlaubt.

So darf ich nicht werben

1. Werbung, Promotion und Berichterstattung

Die Verwendung offizieller UEFA-Marken, insbesondere des offiziellen Logos, des Maskottchens sowie des EM-Pokals, außerdem jede Werbung für Eintrittskarten (einschließlich Versteigerungen über das Internet) ist verboten. Sportwetten sind Glücksspiele und dürfen daher nur mit der erforderlichen behördlichen Erlaubnis angeboten werden. 
Nicht erlaubt sind auch kommerzielle Berichterstattungen, bei denen offizielle UEFA-Marken verwendet werden, sowie die kommerzielle Verwendung des Spielplans mit offiziellen UEFA-Marken. 

2. Merchandising und Dekoration

Die kommerzielle Herstellung von Merchandising-Artikeln bei gleichzeitiger Verwendung von offiziellen UEFA-Marken (z.B. T-Shirt mit dem Aufdruck „UEFA Fußball EM 2024“) ist nicht gestattet. Eine Dekoration bei gleichzeitiger Verwendung von offiziellen UEFA-Marken ist ebenfalls unzulässig. Sammelbilder und Portraits der Fußballspieler dürfen nur mit der erforderlichen Zustimmung der einzelnen Fußballer verwendet werden.

3. Internet

Verboten sind kommerzielle Auftritte auf einer Homepage und die gleichzeitige Verwendung von offiziellen UEFA-Marken (z.B. „Die Fußball EM 2024 wird Ihnen präsentiert von XY“), die Verwendung von Domain-Namen in Verbindung mit offiziellen UEFA-Marken (z.B. www.xy/fifa-em-2024) und als Hyperlinks, Metatags oder Shortcuts auf Internet-Homepages. UEFA-Marken dürfen auch nicht für SMS, WhatsApp oder ähnliche mobile und drahtlose Kommunikation verwendet werden.