Recht

Eintragung in das Handelsregister

Es empfiehlt sich, die gewünschte Firmenbezeichnung im Vorwege mit Ihrer Industrie- und Handelskammer (Geschäftsbereich Recht: Referat Firmenrecht) abzuklären und abzustimmen. Sie können dies gerne telefonisch oder aber schriftlich per E-Mail oder Telefax (0621 5904-2034) abfragen. Zur Überprüfung wird der gewünschte Firmenname + Rechtsform, Sitz und Tätigkeit (Gegenstand) der Firma benötigt.
Die Handelsregistereintragung ist notariell in die Wege zu leiten. Der Notar ist Ihnen behilflich bei der Formulierung des Eintragungsantrages (und des Gesellschaftsvertrages), beglaubigt diesen und reicht ihn dem zuständigen Amtsgericht-Registergericht weiter. Das zuständige Amtsgericht-Registergericht hört dann die Industrie- und Handelskammer zu Ihrer Anmeldung.
Nicht jede gewünschte Firmenbezeichnung ist möglich und zulässig!
Damit die Registergerichte ihre Aufgabe erfüllen können, hat der Gesetzgeber bestimmt, dass die Organe des Handelstandes (also Ihrer IHK) und außer ihnen –soweit es sich um die Eintragung von Handwerkern handelt- die Organe des Handwerksstandes (=Handwerkskammer) und –soweit es sich um die Eintragung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben handelt- die Organe des land- und forstwirtschaftlichen Berufsstandes (Landwirtschaftskammer) verpflichtet sind, die Registergerichte bei der Verhütung unrichtiger Eintragungen, bei der Berichtigung und Vervollständigung des Handelsregisters sowie beim Einschreiten gegen unzulässigen Firmenmissbrauch zu unterstützen.

Registergerichte in unserem Kammerbezirk:
  • Amtsgericht-Registergericht Kaiserslautern
    Bahnhofstraße 24
    67655 Kaiserslautern
    0631 3721-0
  • Amtsgericht-Registergericht Landau
    Marienring 13
    76829 Landau
    06341 22-0
  • Amtsgericht-Registergericht Ludwigshafen
    Wittelsbachstraße 10
    67061 Ludwigshafen
    0621 5616-0
  • Amtsgericht-Registergericht Zweibrücken (seit 01.10.2005 auch zuständig für Pirmasens)
    Herzogstraße 2
    66482 Zweibrücken
    06332 805-0
In unserem Kammerbezirk haben wir fünf Registergerichte. Diesen Registergerichten sind verschiedenen Amtsgerichte zugeordnet.

Amtsgericht-Registergericht Kaiserslautern
  • Amtsgericht Kaiserslautern
  • Amtsgericht Kusel
  • Amtsgericht Rockenhausen
Amtsgericht-Registergericht Landau
  • Amtsgericht Landau
  • Amtsgericht Kandel
  • Amtsgericht Germersheim
Amtsgericht-Registergericht Ludwigshafen
  • Amtsgericht Ludwigshafen
  • Amtsgericht Frankenthal
  • Amtsgericht Bad Dürkheim
  • Amtsgericht Grünstadt
  • Amtsgericht Neustadt
  • Amtsgericht Speyer
Amtsgericht-Registergericht Zweibrücken
  • Amtsgericht Zweibrücken
  • Amtsgericht Landstuhl
  • Amtsgericht Pirmasens
Dies ist zu beachten bei der Angabe Ihrer HRA bzw. HRB-Nummer auf Ihrem Geschäftsbriefbogen ( Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen).

Lesen Sie auch hierzu Öffentlicher Glaube des Handelsregisters.