Recht

Versteigerungen

Versteigerungen sind für viele Verbraucher interessante und reizvolle Verkaufsveranstaltungen. Zum Schutz der Verbraucher und zur Wahrung eines fairen Wettbewerbs hat der Gesetzgeber für Versteigerungen besonders ausführliche Regelungen getroffen.
So bedarf z.B. der Versteigerer einer besonderen Erlaubnis. Versteigerungen sind nur in bestimmten Fällen zulässig und sind bei der Stadt oder der Gemeinde, in der sie stattfinden sollen, 14 Tage vorher anzuzeigen. Gemeinsam mit den Kommunen achtet die IHK Pfalz darauf, dass der für Versteigerungen vorgegebene rechtliche Rahmen beachtet wird.