Die IHK Pfalz in Ludwigshafen zieht vom 8. bis 12. Juni um. In der Umzugsphase sind die Mitarbeitenden nur eingeschränkt persönlich erreichbar.
Telefonisch und per E-Mail ist der Kontakt jederzeit möglich. Wer persönlich kommen möchte, sollte vorher einen konkreten Besuchstermin vereinbaren. Alle wichtigen Informationen zum Umzug jederzeit hier.
Nr. 361
Recht

Handels- und Gesellschaftsrecht

Wie darf man eine Firma nennen? Was muss auf dem Geschäftspapier stehen? Welche Rechtsform ist die günstigste? Darf man ohne Genehmigung eine Versteigerung ansetzen? Was tun, wenn eine Insolvenz droht? Mehr über diese und weitere Aspekte des Handels- und Gewerberechts hier...
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Straßenschild mit Aufschrift "Eigene Firma" © Thomas Reimer / AdobeStock.com

Wie nenne ich mein Unternehmen? Bei der Wahl Ihres Namens nehmen Sie sich besonders viel Zeit. Er kann Ausdruck Ihrer Persönlichkeit, Ihrer Produkte oder einfach nur originell sein. Entspricht Ihr Name aber auch den rechtlichen Anforderungen? Sie gründen in der Pfalz? Beabsichtigen Sie eine Eintragung im Handelsregister? Dann prüfen wir das gerne für Sie. Nutzen Sie dazu unseren Fragebogen.

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Nach der Gründung gibt es vieles zu beachten. Wir zeigen Ihnen was wichtig ist.

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Zum Schutz der Allgemeinheit dürfen bestimmte Gewerbe nur dann ausgeübt werden, wenn der Unternehmer hierzu die Erlaubnis der zuständigen Behörde hat und/oder seine Sachkunde nachweisen kann. Die IHK informiert hierüber und führt z. T. die notwendigen Sach- und Fachkundeprüfungen sowie Unterrichtungen durch.